Gerichtsurteil

Dr. Turowski veröffentlicht Stellungnahme zu Vorwürfen des Bundesärztekammerpräsidenten

Das Grundgesetz steht über einer Berufsordnung

Am Bundesgerichtshofurteil zugunsten der Suizidbegleitung von Dr. Turowski und Dr. Spittler gab es teils harsche öffentliche Kritik seitens ärztlicher Standesvertreter. Dr. Turowski widerspricht diesen in einem persönlichen Brief.   

Dr. Erika Preisig, Basel

Sterbehilfe in der Schweiz

Sterbehelferin entkommt Gefängnisstrafe nur knapp

Wer bisher meinte, in der Schweiz sei hinsichtlich ärztlicher Suizidhilfe alles klar, sieht sich getäuscht. Die Ärztin Dr. Erika Preisig (61), Gründerin des dortigen Suizidhilfevereinigung Lifecircle / Eternal Spirit, der sich auch viele Deutsche angeschlossen haben, sah sich vor Gericht schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Urteil wurde vor wenigen Tagen verkündet.

Klage von Correctiv verdeutlicht Absurditäten des deutschen Staatskirchenrechts

Weder Fisch noch Fleisch

Was ist sie denn nun, die katholische Kirche in Deutschland – eine staatliche Behörde oder eine private Vereinigung (mit besonderem Rechtsstatus)? Diese Frage mag absurd erscheinen, sie ist es aber nur auf den ersten Blick. Denn wenn ein Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage zur Klärung annimmt und entscheidet, muss es sich wohl um eine ernstzunehmende Frage handeln.

Der Bundesgerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht von suizidwilligen Bürgern gestärkt

Freisprüche erster Klasse

Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt. 

Humanistischer Verband Deutschlands begrüßt BGH-Grundsatzentscheidung zur Suizidbegleitung

Der Patientenwille zählt

Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.

Dr. Verena Weyer und Dr. Bettina Gaber

Prozess gegen Frauenärztinnen

Der Kampf gegen Paragraf 219a wird weitergehen

Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.