Gerichtsurteil

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Abtreibungen sind kein Mord

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.

Rechtsexperten begrüßen das heutige Urteil des EuGH

"Der Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland!"

Die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Kündigung eines Chefarztes wegen "fehlender Loyalität" zur katholischen Kirche als verbotene Diskriminierung nach Art. 21 der Charta der Europäischen Union gewertet hat. Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied im ifw-Beirat und Sprecherin der "Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA), bezeichnete das Urteil als "Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland".

Offener Brief an Justizministerin Dr. Katarina Barley

Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz darf nicht verhandelbar sein

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat am gestrigen Tage einen Offenen Brief an die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley, verschickt. Hintergrund ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine höchstrichterliche Entscheidung umzusetzen.

Maisfeld

Zum Urteil des EuGH

Ausstieg aus der modernen Pflanzenzucht

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung mit gravierenden Folgen für die Pflanzenforschung getroffen. Der Exodus von Wissenschaftlern beginnt, kleine und mittelständische Saatgutfirmen werden ihre Auslandsmärkte verlieren. Richterschelte ist aber nicht angebracht. Das Problem ist die Politik.

Demo "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" am 01.11.14 in Berlin

Presseerklärung von NebenklagevertreterInnen zum Ende des NSU-Verfahrens

Wut über das Urteil im NSU-Prozess

Die Nebenkläger des gestern beendeten NSU-Prozesses haben in einer Presseerklärung ihre Enttäuschung über das Urteil formuliert. Besonders verärgert sind sie, weil das Gericht mit der gestrigen Entscheidung einen "Schlussstrich" unter die Aufarbeitung des Skandals ziehen will.

Das NSU-Urteil kann nur der Anfang sein

Die Urteile sind zwar gesprochen, von einer lückenlosen Aufklärung oder Aufarbeitung sind wir jedoch weit entfernt. Wir HumanistInnen müssen uns hier auch unserer eigenen Verantwortung bewusst werden und für Demokratie und Menschenrechte einstehen.