Gerichtsurteil

Dr. Rolf Gössner bei der FSA 14

Noch immer keine Rechtssicherheit im Verfahren Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz

Nach mehr als zwölf Jahren in die dritte Runde

Die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn

Wie das BfArM ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert

"Gott" ist wichtiger als das Leben

Einhundertundzwei Menschen müssen in Deutschland qualvoll sterben. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland warten auf einen Tod, der sie von Schmerzen befreit. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verraten.

Karikatur: Jaques Tilly

Diskriminierungsverbote gelten auch für die Kirchen

"Katholisch operieren – evangelisch putzen" war gestern

Mit dem Urteil vom 17.04.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wegweisende Entscheidung für den Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, getroffen. Aber nicht nur das. Er hat auch klar gemacht, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, im rechtsfreien Raum alleine und ungeprüft darüber zu entscheiden, was ihrem Selbstbestimmungsrecht unterfällt.

Ingrid Matthäus-Maier kommentiert EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

"Ein erster Schritt in die richtige Richtung"

Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich

Österreichische Pastafaris enttäuscht über versagte Anerkennung

Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich bleibt die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weiterhin versagt. Das ist das Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Verfahrens, das nun mit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Wien vorerst endete.