Sterbehilfe

Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) fordert Liberalisierung der Sterbehilfe

Prominente Österreicher*innen für Sterben in Würde

Auch in der Coronakrise ist die Diskussion zum Sterben in Würde nicht beendet. Ein richtungsweisendes höchstgerichtliches Urteil in Deutschland hat im Februar Sterbehilfe legalisiert. Die ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende) erhofft sich davon eine Vorbildwirkung für Österreich.

Der Drang nach gesetzlicher Begrenzung der Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Suizidhilfe mit einem bahnbrechenden Urteil den Zustand der Freiheit, wie er vor 2015 bestanden hat, wiederhergestellt. Doch bereits suchen einige Deutsche nach einer erneuten, einschränkenden gesetzlichen Regelung. Sie können offensichtlich echte Freiheit nicht zulassen; es drängt sie nach deren gesetzlicher Beschränkung. Wann überwinden sie ihre Autoritätsaffinität?

Abstimmung im Bundestag

DGHS kritisiert Sterbehilfe-Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion

"Ungeheuerliche Verweigerungshaltung"

"Es ist ungeheuerlich, dass sich die Bundesregierung nach wie vor der Not derjenigen Schwerstkranken verweigert, die auf einem ordnungsgemäßen Rechtsweg ihr Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende wahrnehmen wollen", empört sich Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).

Humanistischer Verband Deutschlands legt Gesetzentwurf vor

Das Recht auf Suizidhilfe erfordert verlässlichen Handlungsrahmen

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Hilfe zur Selbsttötung bestätigt, welches in der Praxis auch zu gewährleisten sein müsse. Ohne entsprechende Regelungen stoßen bei der möglichen Inanspruchnahme von assistiertem Suizid allerdings viele verzweifelt Hilfesuchende weiterhin auf schier unüberwindliche Hürden. Um verfassungskonforme Initiativen politisch auf den Weg zu bringen, hat der Humanistische Verband Deutschlands - Bundesverband ein "Suizidhilfekonflikt-Gesetz" vorgeschlagen.

Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bund (links) und Dr. Wieland Schinnenburg, MdB / FDP

Neuregelung soll nicht Lebensschützern überlassen werden

Liberale und Humanisten preschen bei Suizidhilfe-Gesetz vor

Die Bundesjustizministerin drängt auf ein neues Gesetz zur Suizidhilfe. Dafür hat das oberste deutsche Gericht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Um der Einengung durch Lebensschützer*innen zuvorzukommen, präsentierten auf einer Veranstaltung in Berlin die FDP ein Eckpunkte-Papier und der Humanistischen Verband einen Gesetzentwurf mit Freiräumen für Ärzt*innen und Sterbehilfevereinen. Beide Ansätze sehen wertneutrale Stellen zur ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung vor.

DGHS-Vizepräsident Prof. Robert Roßbruch (li.) diskutierte über die Konsequenzen des Urteils mit Dr. J. Spittler, Prof. Dr. R. Merkel, Prof. Dr. Rosemarie Will, Prof. Dr. S. Augsberg, Erwin Kress und Dr. W. Schinnenburg (MdB, FDP).

Podiumsdiskussion in Berlin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

"Weit über das hinaus, was wir uns erträumten"

Nur wenige Tage nach dem Urteilsspruch hatte die Humanistische Union eine Podiumsdiskussion in Berlin geplant, die den Urteilsspruch und dessen Folgen behandeln sollte. Es war bei der Planung noch nicht abzusehen, dass das Urteil weit über das hinaus geht, was sich Humanistische Union (HU) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorstellen konnten.

Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Österreich HVÖ zur Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Sterbehilfe

"Der Staat hat auf Betreiben der Kirche viel zu lange am Sterbebett mitbestimmt"

Der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßt das Sterbehilfe-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Auch der HVÖ verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, dass das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Tod respektiert wird.

Pressekonferenz von Dignitas und DGHS

"Die Freiheit hat gesiegt"

Gestern hatten Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in die Bundespressekonferenz eingeladen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche, das Paragraf 217 gekippt hatte, aus ihrer Sicht zu analysieren und neue Möglichkeiten und Wege der beiden Organisationen zu präsentieren.

Kommentar zum Sterbehilfeurteil des Bundesverfassungsgerichts

Ein Weckruf an das Parlament

Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot in Deutschland beendet. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz, Bundessprecher der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).