Sterbehilfe

Wohlverdiente Klatsche für Gesetzgeber

Radikaler Bruch mit verlogener Lebensschutzfreundlichkeit

Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten. 

Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

Rückblick auf eine erfolgreiche Kampagne

Der harte Kampf um Selbstbestimmung am Lebensende

Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem am Mittwoch erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist nun ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die Entwicklung der Kampagne zu werfen.

Gesundheitsminister Spahn

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Minister Spahn blockt weiter

Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Ein großer Tag für Schwerkranke

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.

§217 StGB verfassungswidrig

HVD begrüßt BVerfG-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.

ÖGHL begrüßt Entscheidung des dt. Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Mehr Selbstbestimmung für einen würdevollen Tod

Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.