Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg

Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben entstand aus einer Demo, die Käthe Nebel und Habbo Schütz im März 2022 auf dem Oldenburger Schlossplatz durchführten. Sie demonstrierten gegen die drei Gesetzentwürfe, welche im Bundestag zur Regulierung der Sterbehilfe zur Debatte vorliegen. Dem Arbeitskreis gehören zehn aktive Mitglieder und rund 300 Interessierte an.

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Jurist Robert Suermann bei seinem Vortrag

Braucht es eine Regulierung der Sterbehilfe?

Am vergangenen Samstag referierte der Jurist Robert Suermann beim "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg über die Frage, ob es einer Neuregelung der Suizidhilfe bedarf. Der Veranstaltungsraum im Kulturzentrum PFL war mit Zuhörern reichlich gefüllt. Dem Vortragenden gelang es, ein umfangreiches juristisches und ethisch schwieriges Thema für die Besucher interessant zu gestalten.

Elke Neuendorf

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Am vergangenen Wochenende fand im Oldenburgischen Kulturzentrum PFL ein Vortrag der Rechtsanwältin und ehrenamtlichen Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Elke Neuendorf statt. Sie sprach über zwei äußerst wichtige Themen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Veranstalter war der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg. Die Moderation übernahm die Sprecherin des Arbeitskreises, Angelika Salzburg-Reige. Die Veranstaltung zog rund 120 interessierte Zuhörer an.

Habbo Schütz und Käthe Nebel

Sterbehilfe: Geplante Beratungspflicht ist mehr Hürde als Unterstützung

Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.

Das Reichstagsgebäude von der Spree aus gesehen

Plant die Bundesregierung einen Rechtsbruch mit der Neuauflage des Paragrafen 217 StGB?

Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.