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Rollstuhl

Studierende mit Behinderung: Mobilitätshilfen einheitlich regeln

BERLIN. (hpd/dgb) Damit Studierende mit Behinderung an allen Hochschulen in Deutschland gleichen Zugang zu technischen, personellen oder Mobilitätshilfen haben, müssen diese Leistungen auch zukünftig bundesgesetzlich und einheitlich geregelt werden. Das fordern die Hochschulrektorenkon­ferenz (HRK), der Deutsche Gewerkschafts­bund (DGB), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) in einer gemeinsamen Erklärung.