Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum  § 217 StGB verfasst.

Artikel der Autorin

Staatliche Freitodhilfe - Gröhes Alptraum und die FDP

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum möglich gewordenen Erhalt des Suizidmittels Natriumpentobarbital (NaP) mehren sich von sterbewilligen Patienten entsprechende Anträge. Diese können an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. Gesundheitsminister Gröhe will solche "staatliche Selbsttötungshilfe" unbedingt verhindern. Das Gericht hatte auf das verfassungsmäßig begründete Persönlichkeitsrecht verwiesen, welches auch ein Lebensende durch Freitod einbeziehen kann. Dieses Recht greift eine sozialliberale Initiative für ihr Wahlkampfprogramm positiv auf – die FDP.

Luther-Denkmal in Wittenberg

Luther und die Juden – vertiefter Blick auf einen Brandbeschleuniger

Luthers Freiheit des inneren Glaubens ist das Gegenteil von dem, wie wir heute Freiheit im Sinne von Selbstbestimmung verstehen. Dem fundamentalistischen Reformator zufolge entscheidet allen die göttliche Gnade über Heil oder Verdammnis. Luthers Judenhass ist sprichwörtlich und wird heute gern als doch hinreichend bekannt abgetan – ein Zeitgeistphänomen eben, nicht der weiteren Rede wert. Doch erweist sich der Theologe in seiner Studierstube – durch Wissenschaftsfeindlichkeit gepaart mit Teufels- und Hexenglaube – als Mann des Mittelalters.

Sturm der Entrüstung von "Lebensschützern" und gegen sie

Unerträglich leidenden Patienten, denen keine lindernde Therapie mehr helfen kann, ist höchstinstanzlich ein neuer möglicher Weg zum Suizid eröffnet worden. Im O-Ton berichtet das heute journal des ZDF vom 3. März dazu: "Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst."

Bahnbrechendes Suizidhilfeurteil oder praxisferne Ausnahmeregelung?

Unheilbar Schwerstkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung, wie das in der Schweiz dazu gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital (Nap). Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter machten verfassungsrechtliche Gründe geltend und verwiesen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht – dies könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den rigorosen § 217 StGB haben. 

Haltende Hände, Maik Meid, Flikr CC BY-ND 2.0

Politiker auf dem Prüfstand

Die Möglichkeit einer professionellen Hilfe zum Sterben wird von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung befürwortet, mit großer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wurde sie jedoch verboten - genau vor einem Jahr, am 6. November 2015. Interessant ist, wer damals namentlich für das Strafgesetz gestimmt hat. Es steht derweil in Karlsruhe auf dem Prüfstand, sieben Verfassungsbeschwerden liegen vor.

Kampf um uneigennützige verwirrte Senioren

Sang- und klanglos wollten Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Forschungsministerin Johanna Wanka sogenannte gruppen- bzw. rein fremdnützige Forschung an Demenzkranken zukünftig erlauben. Unter der Bedingung, dass die Betroffenen in einer vorsorglichen Verfügung zugestimmt haben. Jahre vorher, ohne wissen, welche Eingriffe dann überhaupt damit verbunden sein werden. Doch die Initiatoren und Befürworter der Neuregelung sind massiv in die Defensive geraten. Die für Juli geplante Abstimmung wurde auf den Herbst verschoben. Es müssen bohrende Fragen beantwortet werden.

Abstimmung zum Sterbehilfegesetz im Deutschen Bundestag

Suizidhilfeverbot bleibt vorerst in Kraft

BERLIN. (hpd) Der Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland, den neuen § 217 StGB zur strafbaren Förderung der Suizidhilfe sofort außer Kraft zu setzen, wurde Ende vergangener Woche abgewiesen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichte am 8. Januar ihren entsprechenden Beschluss.