Preisverleihung

"Freigeist des Jahres 2017"

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Regensburg feierte am vergangenen Sonntag den "Freigeist des Jahres 2017". Nach einem gemeinsamen Abendessen, das Flüchtlinge aus Syrien und Äthiopien zubereitetet hatten, erhielt erstmals ein Flüchtling den alljährlich vom BfG verliehenen Ehrentitel. Mitglieder der Regensburg Rockband "Die Ruam" bereicherten die Feier mit Liedern zum Thema Flucht und Asyl.

In seiner Laudatio begründete der BfG-Asylbeauftragte, Walter Hoffmann, die Auszeichnung für den kurdisch-irakischen Asylsuchenden Ayham Tofiq:

Der BfG Regensburg sei mehr als eine religionskritische Organisation. Die Menschenrechte seien die Grundlage der humanistischen Weltanschauung, und deshalb setze sich der BfG besonders für die Menschen ein, denen die Menschenrechte in den Herkunftsländern verweigert und in Deutschland eingeschränkt werden.

Ayham Tofiq
Ayham Tofiq

Mit Ayham Tofiq, so Hoffmann weiter, ehre der BfG einen "Freigeist", der seine Menschenrechte nicht nur für sich einfordere, sondern auch in seiner großen Familie und bei Freunden in Kurdistan für die humanistische Weltanschauung werbe. Gegen alle gesellschaftlichen Zwänge und Normen bestehe er auf seinem Menschenrecht, nicht diskriminiert zu werden.

Er besitze den Mut und die Beharrlichkeit, auch in einer religiös geprägten Gesellschaft seine Menschenrechte auf Religionsfreiheit, freie Entfaltung und Gewaltlosigkeit einzufordern. Die alltägliche Verletzung seiner Menschenwürde habe ihn zur Überzeugung gebracht, dass ein Gott, der unschuldige Menschen nicht vor Gewalt schützt, entweder nicht existiert oder völlig unnütz ist.

Ayham habe am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, wenn das Menschenrecht auf Unglauben nicht geschützt, sondern zur lebensgefährlichen Bedrohung wird. Zudem sei Ayham ein überzeugter Pazifist, der nur durch das Asyl in Deutschland davor geschützt ist, zum Kriegsdienst in der irakischen Armee gezwungen zu werden.

Die Auszeichnung "Freigeist des Jahres", betonte der bfg-Vorsitzende Erwin Schmid abschließend, sei ein Ansporn für alle, "freigeistig und humanistisch die Welt zu einem besseren Ort zu machen".

Kommentare (8)

angelika richter (nicht überprüft)

Mi. 22 Nov 2017 - 10:57

"... und deshalb setze sich der BfG besonders für die Menschen ein, denen die Menschenrechte in den Herkunftsländern verweigert und in Deutschland eingeschränkt werden."
An diesem Punkt würde mich interessieren: Welchen Menschen werden denn in D die Menschenrechte eingeschränkt?

Walter Hoffmann (nicht überprüft)

Mi. 22 Nov 2017 - 16:30

Antwort auf von angelika richter (nicht überprüft)

Im Artikelzusammenhang sind es die Flüchtlinge und Migranten, denen Menschenrechte durch die deutschen Ausländer- und Asylgesetze eingeschränkt werden. Neben den summarischen Artikeln 1 ("Menschenwürde") und 2 ("Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz") sind es die Menschenrechte aus Artikel 10 ("Rechtsweggarantie"), Artikel 13 ("Freizügigkeit"), Artikel 14 ("Recht auf Asyl"), Artikel 16 (Schutz der Familie"), Artikel 22 ("Soziale Sicherheit"), Artikel 23 ("Recht auf Arbeit und gerechten Lohn"), Artikel 25 ("Recht auf angemessenen Lebensstandard") und Artikel 28 ("Anspruch auf soziale und internationale Ordnung zur Verwirklichung der Menschenrechte"), die für Migranten und Flüchtlinge durch deutsche und europäische Gesetze eingeschränkt werden. Für Deutsche sind die Menschenrechte aus Artikel 1, 2, 22 und 23 zwar nicht gesetzlich beschränkt, der Staat schützt diese Menschenrechte aber nicht ausreichend, sodass auch viele Deutsche unter Menschenrechtsdefiziten zu leiden haben.

Nikola diem (nicht überprüft)

Mi. 22 Nov 2017 - 23:05

Antwort auf von angelika richter (nicht überprüft)

Wem in D die Menschenrechte eingeschränkt werden?
Da möchte ich Trans* Menschen nennen.
Es gibt da das TransSexuellenGesetzes, das aus dem Jahre 1980 stammt und durch mittlerweile sechs höchstrichterliche Entscheidungen zu einem Zombie wurde, aber immer noch sein Unwesen treibt und Betroffene in ein Gerichtsverfahren mit doppelter psychiatrischer Begutachtung zwingt. Man wird als zwangsgestört psychopathologisiert. Im Jahr 2016 wurden bundesweit gut 1.800 solche Verfahren durchgeführt.
Die Zahl der Betroffenen wird in D auf bis zu 250.000 geschätzt.
Jogjakarta Principles, Europaratsresolution 2048, Vereinbarung im Koalitionsvertrag der letzten GroKo, IMAG - federführend war das Familienministerium, zwei Rechtsgutachten des DIMR und der Humboldt Universität zu Berlin im Jahr 2016, Aufforderung an die Bundesregierung durch den Bundesrat im Frühsommer 2017: zum Ende der Legislatur wurden alle Bemühungen ein modernes Recht einzuführen, durch die Konservativen in den Ausschüssen abgeblockt.
Die vergebliche Arbeit wohlgesonnener Menschen findet man hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/regelungs--und-reformbedarf-fuer-transgeschlechtliche-menschen/114070

Atheist Steinbrenner (nicht überprüft)

Do. 23 Nov 2017 - 07:44

Antwort auf von angelika richter (nicht überprüft)

Mal ab vom Thema Asyl hat es der Deutsche Staat trotz Ratifizierung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte versäumt eine gesetzliche Regelung zum Equal pay einzuführen und durchzusetzen. Ein Verstoss gegen Art 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dies um nur ein Bespielbarkeit zu nennen.

Es hat schon seinen Grund weshalb fast alle die ich fragte in der Schule von einem Dokument Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hörten und fast niemand es im Unterricht gelesen hat. Eben weil es sozialer Sprengstoff ist. Selbst sie im Unterricht nicht gelesen zu haben ist an sich schon ein Verstoss.

Lesen Sie die zwei Seiten Text der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte doch einmal selbst und Sie finden mit Leichtigkeit weitere Verstösse des deutschen Staats. Den die Rechte sind Rechte die zu gewähren der jeweilige Nationalstaat unterschrieben hat.

"Mal ab vom Thema Asyl hat es der Deutsche Staat trotz Ratifizierung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte versäumt eine gesetzliche Regelung zum Equal pay einzuführen und durchzusetzen."
Der hpd hat erfreulicherweise bereits im Jahre 2011 erkannt, dass es sich beim sog. "Equal Pay Day" um feministische Propaganda handelt.
https://hpd.de/node/11242?nopaging=1

Lesen Sie doch einfach mal das AAG:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Mit eqial pay meine ich keinen Genfer Pay Gap sondern viel allgemeiner dass Mitarbeiter auch gleichen Geschlechts auf gleichrt Stellr unterschiedlich bezahlt werden. Sei dies wegen unterschiedlichem Angebot auf dem Arbeitsmarkt zum Einstellungszeitpunkt oder wegen unterschiedlichen Geschick bei der Gahaltverhandlung. Am Ende steht nicht gleiches Geld für gleiche Arbeit. Und dies sicherzustellen versäumt der Statt. Ergo Menschenrechtsverstoss.

Am Rande:
Aus der Makroperspektive ist festzustellen, dass die Lohnsumme der Frauen etwa ein Drittel und jene der Männer etwa zwei Drittel der Gesamtlohnsumme in Deutschland ist.

Dies ergibt sich wohl vor allem daraus dass von Frauen stark Nachgefragte Stellen schlechter bezahlt werden als das was stereotypisch Männer als Tätigkeit anstreben. Die Betrachtung eines Gender Pay Gap auf Microebene im selben Team im selben Betrieb ist daher obsolet um die Ungleichwertigkeit von Frauenarbeit aufzuzeigen.

Bernhard Zaugg (nicht überprüft)

Do. 23 Nov 2017 - 08:25

Antwort auf von angelika richter (nicht überprüft)

Die Menschenrechte sind z.B. jenen Flüchtlingen eingeschränkt, die ihre Familienangehörigen nicht zu sich holen dürfen.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 23 Nov 2017 - 14:23

Antwort auf von angelika richter (nicht überprüft)

Ich nehme an, angelika richter hat die Frage nur gestellt, um die nachfolgenden Antworten herauszufordern.

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