In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.