Gerichtsurteil

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.

Das Kopftuchverbot in kirchlichen Krankenhäusern

BERLIN. (hpd) Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Frauen beschäftigt nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Jüngst urteilte nun das Bundesarbeitsgericht kirchliche Einrichtungen seinen grundsätzlich berechtigt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen.

Traditionelles jüdisches Beschneidungswerkzeug (im Jewish Museum (New York City)), 19. Jahrhundert (CC BY-SA 2.0)

Erfolg gegen "Beschneidungsanordnung"

BERLIN. (hpd) Im Herbst 2013 verurteilte ein Rabbinergericht in Israel auf Antrag des geschiedenen Ehemannes die Mutter Elinor D., den gemeinsamen einjährigen Sohn beschneiden zu lassen; die Mutter sollte mit der Verhängung eines Zwangsgeldes von umgerechnet 140 US-Dollar pro Tag zur Durchführung der Beschneidung gezwungen werden. Elinor D. weigerte sich und erhielt mittlerweile vor dem von ihr angerufenen höchsten Gericht Israels (High Court of Justice) Recht.

Emel Zeynelabidin, Foto: privat

Mit einem Zelt kann man nicht reden

BERLIN. (hpd) Der Islam werde von vielen Muslimen als Gesetzesreligion missverstanden und der Koran müsse vielmehr in seinem historischen Kontext als “Universalbotschaft” gelesen werden. Das sagt die Autorin Emel Zeynelabidin im hpd-Interview zur Entscheidung des EGMR zum Burka-Verbot.