Humanes Sterben

Der Drang nach gesetzlicher Begrenzung der Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Suizidhilfe mit einem bahnbrechenden Urteil den Zustand der Freiheit, wie er vor 2015 bestanden hat, wiederhergestellt. Doch bereits suchen einige Deutsche nach einer erneuten, einschränkenden gesetzlichen Regelung. Sie können offensichtlich echte Freiheit nicht zulassen; es drängt sie nach deren gesetzlicher Beschränkung. Wann überwinden sie ihre Autoritätsaffinität?

Unantastbare Menschenwürde

Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.

Bei Schluss.PUNKT ist Selbsttötung kein Tabu

Unter dem Namen Schluss.PUNKT haben die beiden Vereine DGHS und DIGNITAS gemeinsam eine niederschwellige Beratungsstelle gegründet. Dabei sollen Menschen, die eine Beendigung des eigenen Lebens in Betracht ziehen, ergebnisoffen und unvoreingenommen umfassende Informationen als Entscheidungsgrundlage zur Gestaltung des weiteren Lebens bis zum Lebensende vermittelt werden. Ziel dieser Beratungsstelle ist, kurzschlüssige und riskante Suizidversuche zu verringern und wohlerwogene Suizide zu ermöglichen.

Der Verhandlungs­saal des Verfassungs­gerichts­hofs

Selbstbestimmter Tod in Würde

Mit Spannung wird die für 26. Februar angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende erwartet. Dabei geht es nicht nur um die Aufhebung des Verbots ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB), sondern auch um die Legalisierung des Erwerbs des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital (NaPB) in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung.

Wie helfen,­ wenn jemand ­eher sterben möchte?

Der 2015 eingeführte "Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf" 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?

Karlsruhe muss zur Sterbehilfe entscheiden

Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar.