DIGNITAS

Artikel der Autorin

Leiden erkennen, Gespräch beginnen, Leben retten

Prävention beginnt mit dem Gespräch: Wer hinsieht, hinhört und anspricht, kann Leben retten. Heute macht der Welttag der Suizid(versuchs)prävention unter dem Motto "changing the narrative on suicide" deutlich: Über Suizidgedanken und Suizidversuche zu sprechen, ist eine wirksame Form der Prävention. Wer auf sich selbst achtgibt, auf Familie, Freunde, Nachbarn schaut und – eben – das Schweigen bricht, schenkt Hoffnung. Und manchmal sogar ein zweites Leben.

Gespräch beginnen, Erzählung ändern und Leben retten

Der diesjährige "World Suicide Prevention Day" (WSPD) der Weltgesundheitsorganisation WHO steht unter dem Motto "changing the narrative on suicide – start the conversation", sinngemäß also: "Ändern wir die Erzählung über Suizid – lasst uns das Gespräch beginnen". Der Verein "Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" trägt dieses Motto vollumfänglich mit.

Streit um Suizidhilfeunterstützung

Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.

Suizidhilfe hat suizidpräventive Wirkung

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.

Braucht Österreich ein Spezialgesetz für die Suizidhilfe?

Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien mit Wirkung ab 1. Januar 2022 das Blankoverbot von Suizidhilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Urteilsbegründung wurde von vielen Akteuren in Österreich als Auftrag verstanden, ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe zu erstellen. Die nachfolgende Analyse zeigt jedoch, dass das Verfassungsgericht differenzierter argumentiert und nicht zwingend den Erlass eines Sondergesetzes vorschreibt.

Notausgang

DIGNITAS-Deutschland kritisiert Leopoldina

Mit Redaktionsschluss vom Juli 2021 hat die Leopoldina einen Debattenbeitrag zu dem veröffentlicht, was sie eine "Neuregelung des assistierten Suizids" nennt. Empirische Daten, die eine verengende Regulierung der Selbstbestimmung nahelegen, geschweige denn rechtfertigen könnten, präsentiert sie darin keine. Dass sie sich mit Personenkreisen ausgetauscht hätte, die praktische Erfahrung mit Suizidhilfe haben, ist nicht ersichtlich. Eine Einschätzung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland).

Rechtssicherheit für Ärzte

Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) in Hannover begrüßt den längst fälligen Entscheid des Ärztetages, in der Musterberufsordnung das Verbot der Mitwirkung von Ärzten am selbstbestimmten Sterben ihrer Patienten zu streichen. Er erwartet von den zuständigen Landesärztekammern, die das Suizidhilfeverbot seinerzeit übernommen hatten, dessen unverzügliche Beseitigung.