Kinderrechte ins Grundgesetz!
Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. In diesen 35 Jahren ist viel erreicht worden – aber die zentrale Forderung, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern, bleibt unerfüllt. Die kommende Bundesregierung muss sie dringend umsetzen.