Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliches Selbstbestimmungsrecht und individuelles Arbeitsrecht

BERLIN. (hpd) Die eigene Religion, die sexuelle Orientierung oder der Wunsch, nach einer gescheiterten Ehe wieder zu heiraten, können eine Anstellung bei einem kirchlichen Träger ausschließen oder eine Kündigung nach sich ziehen. Kam es deswegen in der Vergangenheit zu einem Streit, räumten die Gerichte dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Regel den Vorrang ein.

Corinna Gekeler

Zurück von der Leipziger Buchmesse

LEIPZIG. (hpd) Am Sonntag schloss die Leipziger Buchmesse mit einem Besucherrekord: Etwas mehr als eine Viertelmillion Menschen hat an den vier vorausgegangenen Tagen die Bücherschau oder eine der zahlreichen Lesungen im Rahmen von "Leipzig liest" besucht. Aus der Fülle der für ein humanistisches Publikum interessanten Veranstaltungen haben wir zwei herausgesucht.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Wie einfach eine Änderung der Rechtsprechung ist…

BERLIN. (hpd) Im Oktober letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht seine ständige kirchenfreundliche Rechtsprechung zum Kirchlichen Arbeitsrecht erneut bekräftigt. Ende Januar dieses Jahres hat es seine Rechtsprechung zu kopftuchtragenden Lehrerinnen komplett geändert. Die Interpretation des Grundgesetzes und der Grundrechte, ihre Wechselwirkung untereinander kann somit durchaus geändert werden, wenn das höchste deutsche Gericht dies für erforderlich hält.

Uwe Schenke

Neue Herausforderung für Linke Laizisten

ERFURT. (hpd) Mehr als drei Jahre sind vergangen seit der Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Laizismus in und bei der Partei DIE LINKE Thüringen. Diese LAG hatte mit ihren Wortmeldungen für eine Politik zur Durchsetzung der verfassungsmäßig gebotenen Trennung von Staat und Kirche rasch für Furore und für das Missfallen bei maßgeblichen Parteifunktionären gesorgt.

Kirche bietet Gewerkschaften Kommissionssitze an

Vor zwei Jahren verkündete das Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt, dass kirchliche Arbeitgeber die Gewerkschaften einbeziehen müssen. Jetzt kam von der bischöflichen Diözesan-Vollversammlung in Würzburg die Reaktion: "Na gut, machen wir."