Bayern:

Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" verfassungswidrig

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Am 24. Juni 2021 wird der Bayerische Landtag voraussichtlich die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen (TOP 9). Die dazu erforderliche Änderung von Artikel 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) sowie die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) für verfassungswidrig. Sie werden deshalb eine in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage am Tag nach dem Landtagsbeschluss beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.

Das Verfassungsgericht soll feststellen, dass die verfassungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" fehlen.

Religionsunterricht darf gemäß Artikel 136 BayVerf nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer Religionsgemeinschaft erteilt werden, wie dies bei den christlichen Kirchen oder in Bayern zum Beispiel bei der anerkannten Religionsgemeinschaft der Aleviten seit 2008/09 der Fall ist. Das Gesetz vermengt in intransparenter und unzulässiger Weise einen staatlich verantworteten Islamkundeunterricht mit einem religiös bekenntnisorientierten Islamunterricht.

Die Antragsteller selbst halten es für wegweisend, auf die zunehmende gesellschaftliche Vielfalt religiöser und religionsfreier Weltvorstellungen mit der Einführung eines gemeinsamen Unterrichtsfaches für alle Schülerinnen und Schüler zu reagieren. Dieses Fach soll die jungen Menschen befähigen, sich ihr eigenes Urteil zu bilden und Verantwortung für sich und die Gesellschaft zu übernehmen. Dafür bietet das Fach Ethik (oder beispielsweise auch "Philosophie und Religionskunde") beste Voraussetzungen.

Die Popularklage und die in der Popularklage aufgeführten Anlagen sind frei zugänglich.

Wahlberechtigte Personen mit Wohnsitz in Bayern können die Popularklage unterstützen, indem sie das auf der Webseite angebotene PDF-Formular mit Namen, Anschrift, Datum und Unterschrift versehen und an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof senden.

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