Immer weniger Schülerinnen und Schüler nehmen am christlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen teil. Nach Zahlen der Kultusministerkonferenz waren es im vergangenen Jahr 53,7 Prozent. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2015/2016 waren es noch 68,8 Prozent gewesen.
Erstmals gibt es eine deutschlandweite Studie, die die Studierenden der islamischen Theologie und der islamischen Religionspädagogik systematisch untersucht hat. Ein Ergebnis: circa ein Viertel der Untersuchungsteilnehmenden vertritt eine fundamental islamistische Weltsicht und befürwortet die Islamisierung der Politik. Die Ergebnisse der Studie sollten bei aller Deutlichkeit der Befunde dennoch mit Bedacht interpretiert werden.
Der Religionsunterricht als Schulfach ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das ist an sich schon kritikwürdig. Der entsprechende Grundgesetzartikel hält aber eine weitere Besonderheit bereit, die jedem auffällt, der sich mit den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen beschäftigt. Dort ist nämlich von einer Ausnahme die Rede, die es in der deutschen Schullandschaft praktisch aber gar nicht gibt. Auf diese nie realisierte Option macht jetzt eine Petition aufmerksam, die sich an die Kultusminister der Bundesländer richtet.
Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag fordert einen Stopp für den islamischen Religionsunterricht. Dazu verweist sie auf eine aktuelle Studie der Uni Münster, nach der viele angehende Lehrkräfte für das Fach antisemitische und extremistische Ansichten vertreten sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter ablehnen. Der katholische, evangelische und jüdische Religionsunterricht soll nach Vorstellung der Fraktion weiterhin bestehen bleiben. Für alle Schülerinnen und Schüler, die daran nicht teilnehmen, fordert sie einen verpflichtenden Ethikunterricht mit den Schwerpunkten Werte, Weltanschauungen und philosophische Fragen.
Die polnische Bildungsministerin Barbara Nowacka hat angekündigt, den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen des Landes auf eine Stunde pro Woche zu kürzen. Derzeit haben Schülerinnen und Schüler in Polen wöchentlich noch zwei Stunden konfessionellen Religionsunterricht. Zudem soll die Note im Fach Religion nicht in den Notendurchschnitt einfließen. Die Änderung gilt ab 1. September 2025.
Wenn es stimmt was in den Bildungsplänen steht, dann sind die Inhalte des Religionsunterrichts ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Nach dem Schulgesetz dient der Ethikunterricht dazu, ein entsprechendes, weltanschaulich neutrales Bildungsangebot zu machen. Dieses Bildungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird in Baden-Württemberg verweigert.
Die Bildungspolitik sollte sich dringend auf die Realitäten einstellen. Kinder haben ein Recht auf vorurteilsfreie Bildung. Sie einseitig religiös beziehungsweise weltanschaulich zu beeinflussen ist Unrecht. Öffentliche Schulen sollten Erkenntnisse vermitteln, keine Bekenntnisse.
Es ist ein gutes Jahr her, da machte die Nachricht die Runde, dass der neu gewählte Senat von Berlin den Religionsunterricht wieder als ordentliches Lehrfach einrichten wollte. Von der Idee ist nicht mehr viel übrig, denn der Regierende Bürgermeister rudert zurück.
Am Anfang war der Pisa-Schock. Schon kurz nach den schlechten Ergebnissen deutscher Schülerinnen und Schüler in der internationalen Vergleichsstudie hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) von einem "Schlag ins Gesicht Deutschlands" gesprochen. Mit mehr Deutschunterricht soll nach Söders Willen die Misere beendet werden. Dafür muss bei anderen Fächern gekürzt werden. Die bayerische Kultusministerin Anne Stolz (Freie Wähler) brachte hier den Religionsunterricht ins Spiel. Doch Söder machte jetzt klar: "Reli" bleibt unangetastet.
Zurzeit müssen viele Eltern ihre Kinder an den Grundschulen für das kommende Schuljahr anmelden. Dabei müssen sie auch entscheiden welchen Religionsunterricht ihr Kind bekommen soll oder auch nicht. Hierzu hat der Humanistische Verband NRW eine kurze Information veröffentlicht. Er bemängelt, dass bisher noch immer kein weltliches Alternativfach in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten wird.
Die Regionalgruppen der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in Baden-Württemberg arbeiten bei ausgewählten Projekten als gbs-Landesverband Baden-Württemberg zusammen. Ein solches für Baden-Württemberg zentrales Thema ist der Ethikunterricht an den Schulen.
Jahrelang wurde einem Humanisten in der Grafschaft Kent im Südosten Englands eine Stimme im "Ständigen Beirat für religiöse Erziehung" verweigert, weil er keiner Konfession angehört. Zu Unrecht und ohne "jegliche vernünftige Grundlage", wie der High Court of Justice nun entschied. Da sich das Gericht bei seinen umfangreichen Urteilserwägungen ausschließlich auf die Europäische Menschenrechtskonvention stützt, sind die progressiven Argumentationen des Gerichts von grundlegender Bedeutung.
Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach hat nur durch enormen Druck der Kirchen Eingang in das Grundgesetz gefunden. Doch selbst manchen Historikern ist nicht bekannt oder bewusst, dass die Konflikte im Parlamentarischen Rat so weit eskalierten, dass die Verabschiedung des Grundgesetzes in Gefahr geriet. 75 Jahre nach Beginn der Verhandlungen der 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates sprach Ernst-Günther Krause vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern mit dem Bonner Ethiker Prof. Dr. Hartmut Kreß über die langfristigen Folgen von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz.
Völlig überraschend für die Öffentlichkeit einigten sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag 2023 auf die Einführung eines Wahlpflichtfachs "Weltanschauungen/Religionen". Eine auch nur im Ansatz erkennbare relevante politische Bedeutung hatte dieses Thema weder im Wahlkampf 2021 noch im Wahlkampf 2023. Von Seiten der CDU wird offenbar immer noch nicht das Ergebnis des Volksentscheids von 2009 respektiert. Oder geht es ihr in Wirklichkeit doch um etwas Anderes? Geht es (vor allem) um "Staatsknete" für die großen christlichen Kirchen?