Vergangene Woche gaben die Richter des Bundesarbeitsgerichts der Klage einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin statt und erklärten, dass sie ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole im Unterricht trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes für nicht zulässig halten. Eine Einzelfallentscheidung, die der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) nun jedoch umgehend zum Anlass nahm, auch muslimischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu erlauben. Die Säkularen Grünen zeigen sich entsetzt über die Entscheidung ihres Parteigenossen.
Sowohl die "Säkularen SozialdemokratInnen" als auch die "Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung" kritisieren das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslimin wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Die historische Aufklärung sieht sich seit einiger Zeit Kritik ausgesetzt. Sie sei eine Angelegenheit "alter, weißer Männer" gewesen, habe andere Kulturen zerstört und ihren universalistischen Anspruch nie eingelöst. Die MIZ wird in diese Debatte einsteigen und sich 2020 in einer Serie mit Leistung und Versagen der Aufklärung auseinandersetzen.
Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität bei der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Am Mittwoch befasste sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Entwurf und holte hierzu auch Stellungnahmen der katholischen und evangelischen Kirche ein. Diese sprechen von einem Berufsverbot, sollte das Gesetz in Kraft treten.
Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.
In Berlin organisiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen die Pläne der Koalitionsfraktionen GRÜNE und LINKE, das bundesweit einzigartige Berliner Neutralitätsgesetz zu beseitigen. Einzigartig ist das Gesetz, weil es sämtliche Religionen und Weltanschauungen im Öffentlichen Dienst gleichbehandelt und keine religiösen Symbole zulässt – ohne Bonus für die christliche Religion. Die Spitzen der beiden Koalitionsparteien wollen – ohne parteiinterne Diskussionen und gegen den anhaltenden Widerstand der SPD – religiöse Symbole bei Lehrerinnen und Lehrern an Allgemeinbildenden Schulen zulassen.