Der Dachdecker und das falsche Rentenmodell
Die stellvertretende Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Constanze Janda, hält die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren für systemfremd. Beitragsjahre bestimmten die Höhe einer Rente, nicht aber den Zeitpunkt ihres Beginns. Wer früher gehe, müsse deshalb Abschläge hinnehmen. Zur Illustration dient der obligatorische Dachdecker: Er zahle für den früheren Ruhestand gut situierter Büroangestellter drauf.