Macht ein Urteil Frauen zu Freiwild?

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die fristlose Entlassung eines Mannes wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für unwirksam erklärt. Es sei nur zu einem Einzelfall gekommen, daher wäre die fristlose Entlassung übertrieben gewesen.

Der Kläger hatte einer Frau an den Busen gefasst: "Sie habe so schöne Brüste gehabt. Da habe er sie einfach anfassen müssen!" 

Tina Groll empört sich in der ZEIT über das Urteil der Erfurter Richter: "Mit dem Urteil erklären sie Frauen zu Freiwild – ein Skandal. Sexuelle Belästigung ist ein Übergriff, denn nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat ein jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und dazu zählt auch, dass der Intimbereich einer Frau nicht von Fremden begrapscht wird."

Sie hält das Urteil des Bundesarbeitsgerichts für fatal. Denn es schütze die Täter und würde die abschreckende Wirkung von Konsequenzen wie dem Verlust des Arbeitsplatzes herabsetzen. "Und sie verlangt von Frauen, dass sie zunächst einmal Belästigungen über sich ergehen lassen müssen. Dass sie den Täter weiterhin täglich bei der Arbeit sehen, mit ihm zusammenarbeiten und weitere Übergriffe befürchten müssen."