Schweiz

Teilsieg für die entlassene Ethiklehrerin

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Glishorn mit Gemeinden Brig-Glis und Naters
Glishorn mit Gemeinden Brig-Glis und Naters

BRIG-GLIS. (hpd) Der Bischof von Sitten schickte im letzten Frühjahr eine Ethiklehrerin in die Wüste. Jetzt hat sie einen ersten Teilsieg errungen: Der Walliser Staatsrat hat eine Beschwerde der Ethik- und Religionslehrerin Edith Inderkummen teilweise gutgeheissen und ihr eine nachträgliche Entschädigung für den Lohnausfall zugesprochen.

 

Inderkummen war im Frühjahr 2013 aus der katholischen Kirche ausgetreten, worauf Bischof Norbert Brunner von Sitten ihr die Lehrerlaubnis für den konfessionellen Religionsunterricht entzog und Erziehungsdirektor Oskar Freysinger (SVP) eine fristlose Kündigung aussprach.

Die fristlose Kündigung betraf aber nur den konfessionellen Religionsunterricht, nicht aber das konfessionsneutrale Fach “Ethik-Religion-Gemeinschaft” (ERG), wie Erziehungsminister Freysinger im Entlassungsschreiben ausdrücklich betonte. Gemäss Arbeitsvertrag war Inderkummen nämlich berechtigt, das Fach ERG auch im Schuljahr 2013/2014 zu unterrichten, andernfalls hätte sie spätestens am 1. März 2013 eine diesbezügliche Kündigung erhalten müssen, was offensichtlich nicht der Fall war.

Indirekt den Wunsch des Bischofs befriedigt

Trotzdem erhielt Inderkummen von der Orientierungsschule Brig keine ERG-Stunden mehr für das Schuljahr 2013/2014 zugeteilt. Der zuständige Briger Stadtrat Patrick Amoos (CSP) und die Schuldirektion der Orientierungschule Brig meldeten dem Erziehungsdepartement, die ERG-Stunden würden nun generell von den Klassenlehrpersonen übernommen, also auch jene von Inderkummen. Deshalb sehe man von einer weiteren Anstellung Inderkummmens ab. Im Klartext: De facto wurde sie im Fach ERG kaltgestellt, ohne dass sie dafür eine fristgerechte Kündigung erhielt. Als Folge davon ist sie bis heute arbeitslos.

Damit entledigte man sich elegant einer kritischen und kompetenten Lehrerin und befriedigte damit indirekt den dreisten Wunsch des Bischofs Norbert Brunner, auch die Lehrpersonen des konfessionsneutralen Faches ERG sollten einer der beiden christlichen Konfessionen angehören. Dazu stellt Inderkummen die brisante Frage: "Handelt es sich um Antisemitismus oder Angst vor der Wahrheit des Judentums, dass meine jüdische Wurzelsuche eine derartige Reaktion ausgelöst hat?"

Statt sich verantwortungsvoll hinter die bisher tadellos unterrichtende und couragierte Ethiklehrerin zu stellen, liessen die Briger Schulbehörden sie kläglich fallen. Und auch Freysingers Erziehungsdepartement schaute tatenlos zu.

Ethiklehrerin bekommt teilweise Recht

Als Infosperber und der hpd darüber Ende Oktober 2013 berichteten, sorgte dies für grossen öffentlichen Wirbel und für peinliche Schuldzuweisung von Brig nach Sitten und umgekehrt. Nach einer Pressekonferenz der Briger Schulverantwortlichen wies Staatsrat Freysinger jede Schuld von sich: “Ich habe sie nicht kaltgestellt”, erklärte er gegenüber den Medien.

Jetzt gibt der Walliser Staatsrat der gefeuerten Ethiklehrerin bezüglich der ERG-Stunden Recht. In ihrem Entscheid vom 29. Januar 2014 heisst die Walliser Regierung die Beschwerde von Inderkummen bezüglich der Entlassung für das konfessionsneutrale Fach ERG gut, die fristlose Kündigung für den konfessionellen Religionsunterricht hingegen hält sie für rechtens. Laut dem staatsrätlichen Entscheid hat Inderkummen im Fach ERG keine fristgerechte Kündigung auf den 1. März 2013 erhalten, sodass sie Anspruch auf eine Anstellung für das Schuljahr 2013/2014 hat. Allerdings nur für drei ERG-Stunden.

Die diesbezügliche Kündigungsfrist läuft am 1. März 2014 ab. Das Erziehungsdepartement hat deshalb am 3. Februar die Kündigung ausgesprochen und muss Inderkummen den Lohn bis am 31. August 2014 bezahlen. Die faktische Entlassung im Fach ERG war folglich nicht rechtens.

Beschwerde ans Kantonsgericht eingereicht

Inderkummen hat am 14. Februar gegen den Entscheid des Staatrates Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Darin bemängelt sie, dass die Walliser Regierung ihr nur für drei ERG-Stunden eine Lohnzahlung leisten will und nicht für rund zehn Stunden, welche ihr Anfang 2013 mündlich versprochen worden seien. Als beweiskräftiges Dokument legt sie ihren offiziellen Stundenplan für 2012/2013 vor, wo sieben von zehn ERG-Stunden eingetragen sind, und nicht nur drei, wie der Staatsrat und die Schulbehörden behaupten.

Laut Inderkummen wurde sie mit dem Ziel angestellt, im Schuljahr 2013/2014 beim Wechsel vom alten System des konfessionellen Religionsunterrichts zum neuen System den konfessionsneutralen ERG-Unterricht zu übernehmen. Dafür habe sie zwölf bis vierzehn Stunden eingegeben. Für die “katechetischen Fenster” hingegen, in denen der konfessionelle Unterricht weitergeführt wird, habe sie sich ausdrücklich nicht interessiert. Wenn also die Schulverantwortlichen schon vor ihrem Kirchenaustritt der Meinung gewesen seien, der ERG-Unterricht sollten die Klassenlehrpersonen übernehmen, dann hätte man ihr logischerweise schon am 1. März 2013 kündigen müssen. Das sei nicht erfolgt und deshalb der Beweis dafür, dass sie für ein ERG-Vollpensum vorgesehen gewesen sei.

Irreführende Medienmitteilung des Staatsrats

Die Walliser Regierung gab ihren Entscheid mittels einer Medienmitteilung mit dem folgenden, irreführenden Titel bekannt: “Staatsrat hat die Beschwerde von Edith Inderkummen-Kuonen abgewiesen”. Im Entscheid hingegen steht geschrieben: “Die Beschwerde wird…teilweise gutgeheissen und im Übrigen abgewiesen”. Über die nachträgliche Lohnzahlung an Inderkummen schweigt sich die staatsrätliche Medienmitteilung aus. Und so haben auch alle Walliser Medien diese Darstellung übernommen. So funktioniert im Wallis das “Wahrheitsministerium” und die ihm angeschlossenen Medien!

Erfahrungsgemäss werden die befangenen Walliser Behörden vom Bundesgericht zurückgepfiffen. Das dürfte auch diesmal nicht anders sein, wenn nicht das Kantonsgericht den Schaden noch begrenzt.

 

Kurt Marti

 

Übernahme von infosperber.ch