Gerichtsurteil

Söder und das Bundesverwaltungsgericht interpretieren das Kreuz neu

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.

Texas: Oberster Gerichtshof stoppt Notfallabtreibung

Texas hat eines der strengsten Gesetze, um legale, medizinisch begleitete Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten. Als Ausnahme gilt allein die Gefahr für Gesundheit und Leben der Schwangeren. Dass aber selbst das nicht immer zählt, zeigt nun der Fall Kate Cox. Ihre Schwangerschaft hatte sie bereits mehrfach in die Notaufnahme gebracht. Für den Fötus besteht keine Hoffnung, nach der Geburt lange zu überleben. Nachdem ein Gericht Cox die Notfallabtreibung zunächst erlaubt hatte, setzte der Oberste Gerichtshof von Texas die Erlaubnis nun bis auf Weiteres aus. 

Harald Mayer, einer der beiden Kläger

Klage abgewiesen: Kein Natrium-Pentobarbital zur Lebensbeendigung

Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Osman Kavala

Das Urteil ist eine Schande

Schon vor vier Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei aufgefordert, den zu Unrecht inhaftierten Kulturförderer Osman Kavala sofort freizugelassen. Nun hat das Oberste Berufungsgericht das Urteil gegen Kavala zu lebenslanger Haft bestätigt. Was folgt daraus?

Wegen Nichtteilnahme an Unternehmens-Gebeten gefeuert – Ex-Angestellte erhalten Entschädigung

Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.