Prozess beginnt morgen

Mainzer gbs-Hochschulgruppe gegen AStA vor Gericht

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Mainz
Blick auf Mainz

Die Mainzer Hochschulgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung ist gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss der dortigen Universität vor Gericht gezogen, da dieser die humanistischen Studierenden seit Jahren auszuschließen versucht. Das Institut für Weltanschauungsrecht begleitet das Verfahren. Der Prozessbeginn ist für morgen angesetzt.

Die Hochschulgruppe (HSG) Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung organisiert Veranstaltungen zu Gesellschaftspolitik, Wissenschaft, Menschenrechten und Religionskritik sowie regelmäßige Diskussionsrunden an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (z. B. "Wider die Natur? Homosexualität und Evolution" – Vortrag von Prof. Volker Sommer; "Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime" – Vortrag von Lale Akgün; "Die Grenzen der Toleranz – Warum wir die offene Gesellschaft verteidigen müssen" – Vortrag von Michael Schmidt-Salomon; "Christlich-abendländische Kultur – Eine Legende" – Vortrag von Rolf Bergmeier; "Integration – Ein Protokoll des Scheiterns" – Buchvorstellung von Hamed Abdel-Samad; "Alternativmedizin – Wirklich eine Alternative?" – Vortrag von Natalie Grams).

Seit mehreren Jahren beschränkt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), ein Organ der studentischen Selbstverwaltung, die politische Teilhabe der humanistischen Hochschulgruppe auf dem Campus (der hpd berichtete). Der HSG wurde die Registrierung als Hochschulgruppe entzogen. Sie wurde vom AStA dauerhaft von der Hochschulgruppenmesse ausgeschlossen, auf der Hochschulgruppen bei neuen Studierenden auf sich aufmerksam machen. Finanzielle Fördermittel für Veranstaltungen, die beinahe allen anderen Hochschulgruppen gewährt werden, wurden vorenthalten. Die Nutzung der vom AStA verwalteten Plakatwände, auf der Campus-Veranstaltungen üblicherweise beworben werden, wurde der HSG nicht gestattet etc.

Ziel der Klage ist es, durch einen Präzedenzfall die Benachteiligung humanistischer Hochschulgruppen in Zukunft zu verhindern sowie die Meinungsfreiheit und offene Debattenkultur auf dem Campus zu stärken.

Vertreten wird die humanistische Hochschulgruppe von Rechtsanwalt Eberhard Reinecke aus Köln. Reinecke begleitet als Rechtsanwalt seit knapp 50 Jahren politische Verfahren und war unter anderem als Nebenklagevertreter beim Prozess um den Brandanschlag von Solingen und im NSU-Verfahren tätig und hat dazu eine Vielzahl von Beiträgen auf dem Blog Die Schneeflocke veröffentlicht. Zudem unterstützt er mit juristischen Expertisen die Arbeit der Partei Die Linke in Köln. Er ist Gründungsbeirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).

Der öffentliche Gerichtstermin findet am Mittwoch, 22. September 2021 ab 10:00 Uhr im Sitzungssaal 92 im Verwaltungsgericht Mainz statt.

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