Ein mittlerweile 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Aufseher soll im hessischen Hanau vor Gericht kommen. Es könnte der letzte Prozess dieser Art gegen einen NS-Täter werden. Eine juristische Groteske ist es schon jetzt – vor allem aber der Beleg einer skandalösen Verspätung.
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Die Aachener Zeitung berichtete vor wenigen Tagen ausführlich über die Protestaktion am Abend des 18. November gegen den Aachener Bischof Helmut Dieser. Gegenstand des Protests war der erschütternde Umgang des Bistums mit "ihren" zahlreichen Missbrauchsopfern Aachener katholischer Priester. Einer der Redner war der Soziologieprofessor und Vorsitzende der Aachener Aufarbeitungskommission Thomas Kron. In Richtung des auch anwesenden Bischofs Helmut Dieser rief er: "Ihr habt es nicht verstanden".
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Schon nach rund einer Stunde ist am vergangenen Freitag der Schmerzensgeldprozess von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim unterbrochen worden. Auf Anregung des Landgerichts Hildesheim soll es einen Schlichtungsversuch geben. Der heute 50-jährige Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen katholischen Pfarrer, ihn in den 1980er Jahren im Alter von neun bis elf Jahren immer wieder sexuell missbraucht zu haben.
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Vor mehr als vier Jahren wurde Samuel Paty in einem Pariser Vorort von einem Islamisten enthauptet. Der Lehrer hatte im Unterricht Mohamed-Karikaturen aus der Satirezeitschrift Charlie Hebdo gezeigt. Vor einem Schwurgericht in Paris begann nun der Prozess gegen sieben Männer und eine Frau, die den Attentäter unterstützt haben sollen. In der islamischen Glaubenswelt wurde nirgendwo machtvoller Protest gegen das Ermorden unbotmäßiger Ungläubiger erhoben.
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Es ist eine Schmerzensgeldklage in einem Missbrauchsprozess, die, sollte sie erfolgreich sein, jedenfalls finanziell eine neue Dimension bedeuten würde. Das Landgericht Köln hatte im Jahr 2023 das Erzbistum Köln verurteilt, dem Kläger und Opfer sexuellen Missbrauchs Georg Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. In einem vergleichbaren Fall verklagt nun Jens Windel das Bistum Hildesheim auf 400.000 Euro. Prozessbeginn ist am morgigen Freitag.
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Die Corona-Pandemie wirft ihre langen Schatten bis in die heutigen Tage. Das Virus hat zwar seinen Schrecken verloren, doch das Bewusstsein der Verschwörungstheoretiker und Schwurbler bleibt vergiftet. Sie sind immer noch gefangen in ihrer geistigen Verirrung, und ihr Fanatismus lebt munter weiter. Die Auswüchse dieses Phänomens lassen sich an zwei tragischen Familiengeschichten festmachen.
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Jens Windel wurde zwischen seinem neunten und elften Lebensjahr in rund 90 Fällen von einem katholischen Pfarrer missbraucht, der bereits 20 Jahre zuvor auffällig geworden war und von der Kirche insgesamt fünfmal versetzt wurde. Um dem wegweisenden Schmerzensgeldprozess vor dem Landgericht Hildesheim die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird die gbs-Aktionsgruppe "11. Gebot" mit dem "Hängemattenbischof" vom 6. bis 8. November in Hildesheim vor Ort sein.
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Jens Windel verklagt das Bistum Hildesheim auf 400.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Vorwurf: Ein Pfarrer habe ihn in den 1980er Jahren immer wieder vergewaltigt. Das Bistum reagiert hinhaltend. Es lehnt einen Vergleich als Mauschelei ab und will dem Opfer zumuten, in einem möglichen Prozess die längst anerkannten Taten beweisen zu müssen. Und denkt daran, sich auf Verjährung zu berufen. Zwei Rechtsprofessoren kritisieren die Taktik der katholischen Kirche scharf.
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Das Bistum Hildesheim ist eines der flächengrößten Bistümer Deutschlands. Es verwaltet und umsorgt eine katholische Diaspora im Norden Deutschlands. Zum Bistum gehören Teile Niedersachsens und Bremens. Die geographische Einordnung ist deshalb wichtig, weil seit einigen Tagen so einiges über das Bistum Hildesheim zu lesen und zu hören ist, das auch Nichtkatholiken interessieren dürfte, denen allenfalls die Aufteilung Deutschlands in Bundesländer geläufig ist.
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Zwei Ärzte wurden wegen Totschlags angeklagt, weil sie Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Menschen geleistet hatten. Am 1. Februar wurde der Psychiater und Neurologe Dr. Johann F. Spittler vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 8. April lautete das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Dr. Christoph Turowski ebenfalls drei Jahre Haft. Ulla Bonnekoh versucht für den hpd eine Einordnung.
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Am 22. März hat der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage gegen den Kreuzerlass erhalten (Urteilsverkündung: 19. Dezember 2023). Für den bfg München ist klar, dass er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wird.
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Am 20. Februar begann – kurz nach dem Prozess gegen Dr. Spittler – ein weiterer gegen einen ärztlichen Suizidhelfer wegen Totschlags. Auch Dr. Turowski soll gegen den Facharztstandard zur Sicherung der Freiverantwortlichkeit verstoßen haben. Wie dieser überhaupt definiert werden kann, soll ein interdisziplinärer Ansatz und eine erste ärztliche Fortbildung für unterschiedliche Kontexte nun klären helfen.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
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Harald Mayer und Hannsjürgen Brennecke klagen seit 2017 auf Zugang zu Natrium-Pentobarbital (NaP), dem derzeit geeignetsten Mittel zur Selbsttötung. Es wird seit über 20 Jahren in der Schweiz zur Freitodbegleitung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ihre Klage. Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg hatte anlässlich dessen zu einer Kundgebung aufgerufen.
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Eine Gymnasiastin wurde in der mauretanischen Stadt Atar verhaftet. Sie habe den Begründer des Islams, den Propheten Mohammed, verspottet. Die 19-Jährige könnte zwei Jahre oder lebenslang ins Gefängnis kommen oder sogar zum Tode verurteilt werden. Verantwortlich für die Festnahme der jungen Frau sind islamische Geistliche.
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