Am 20. Februar begann – kurz nach dem Prozess gegen Dr. Spittler – ein weiterer gegen einen ärztlichen Suizidhelfer wegen Totschlags. Auch Dr. Turowski soll gegen den Facharztstandard zur Sicherung der Freiverantwortlichkeit verstoßen haben. Wie dieser überhaupt definiert werden kann, soll ein interdisziplinärer Ansatz und eine erste ärztliche Fortbildung für unterschiedliche Kontexte nun klären helfen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Harald Mayer und Hannsjürgen Brennecke klagen seit 2017 auf Zugang zu Natrium-Pentobarbital (NaP), dem derzeit geeignetsten Mittel zur Selbsttötung. Es wird seit über 20 Jahren in der Schweiz zur Freitodbegleitung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ihre Klage. Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg hatte anlässlich dessen zu einer Kundgebung aufgerufen.
Eine Gymnasiastin wurde in der mauretanischen Stadt Atar verhaftet. Sie habe den Begründer des Islams, den Propheten Mohammed, verspottet. Die 19-Jährige könnte zwei Jahre oder lebenslang ins Gefängnis kommen oder sogar zum Tode verurteilt werden. Verantwortlich für die Festnahme der jungen Frau sind islamische Geistliche.
Die russische Staatsanwaltschaft hat in einem Prozess Alexej Nawalny unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen "Extremismus" angeklagt – und nun eine Haftstrafe von 20 Jahren in einer Strafkolonie beantragt. Das Urteil soll am 4. August gesprochen werden. Nawalny zeigte sich in einem Schlusswort unerschrocken.
830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.
Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.
In Ländern wie Großbritannien, Australien, Irland und den USA können Angeklagte und Zeugen vor Gericht wählen, ob sie ihre Aussage durch einen Eid mit Gottesbezug oder durch eine säkulare Formel bekräftigen. Obwohl juristisch beide Versionen gleichwertig sind, schätzen Geschworene Aussagen unter der religiösen Eidesformel als glaubwürdiger ein, wie eine aktuelle britische Studie belegt.
Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.
Heute beginnt in Delaware, USA, ein historischer Gerichtsprozess. Gegenüber stehen sich die Firma Dominion Voting Systems, Betreiber von Wahlcomputern, und Fox News Media, der Kabelsender des australischen Medienmoguls Rupert Murdoch. Wie im Laufe der Beweisaufnahme deutlich wurde, glaubten Fox' Führungsetage und die prominentesten Persönlichkeiten keine Sekunde daran, dass bei der Präsidentschaftswahl 2020 systematisch betrogen worden sei. Dennoch bot der Sender selbst den wildesten Verschwörungsmythen eine Plattform – aus Angst, die Zuschauer*innen könnten zu noch radikaleren Anbietern abwandern.
Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in den USA werden durch die sogenannte Abtreibungspille durchgeführt. Doch bald könnte ein wichtiger Wirkstoff für die medikamentöse Abtreibung die Zulassung verlieren. Juristen und Beratungsstellen befürchten gravierende Folgen für ungewollt Schwangere.
Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kungebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten. Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan sowie der ehemalige Papst Benedikt XVI.