Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kungebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten. Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan sowie der ehemalige Papst Benedikt XVI.
Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.
Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.
Der muslimische Kleriker Abduljabbar Nasuru Kabara gilt als besonders kontrovers. Blasphemie wurde ihm schon mehrfach wegen Beleidigung des Propheten Mohammed und seiner Gefährten vorgeworfen. Diesmal jedoch erwartet ihn im nordnigerianischen Kano ein Prozess vor einem Scharia-Gericht, welches sich gar für die Todesstrafe aussprechen kann.
Die Mainzer Hochschulgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung ist gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss der dortigen Universität vor Gericht gezogen, da dieser die humanistischen Studierenden seit Jahren auszuschließen versucht. Das Institut für Weltanschauungsrecht begleitet das Verfahren. Der Prozessbeginn ist für morgen angesetzt.
Er gehörte zu den mächtigsten Männern im Vatikan, manche handelten ihn sogar schon als Nachfolger von Papst Franziskus. Doch ab dem morgigen Dienstag steht Ex-Kardinal Giovanni Angelo Becciu im Vatikan vor Gericht, zusammen mit neun anderen Personen und mehreren Unternehmen. Bei einem faulen Immobiliendeal sollen sie Kirchengelder in dreistelliger Millionenhöhe verbraten haben. Becciu muss sich wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauchs verantworten, anderen Beteiligten wirft die Staatsanwaltschaft Unterschlagung, Geldwäsche, Korruption und Betrug vor.
Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der wiederholt Ärzt*innen wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt hatte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Namensrechtsverletzung gegenüber dem Verein Doctors for Choice, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt.
In Paris stehen seit diesem Monat 13 Personen vor Gericht. Sie sollen der damals 16-jährigen Mila im Internet Gewalt- und Morddrohungen als Strafe für ein vermeintlich blasphemisches Video auf der Plattform Instagram gesendet haben. Der Prozess erreicht weltweites Aufsehen, da er zum einen Konsequenzen für einen vermeintlich anonymen Lynchmob aufzeigt und zum anderen, weil er aufzeigt, dass auch heute noch das Recht auf Blasphemie verteidigt werden muss.
Ein katholischer Priester unterhält eine intime Beziehung zu einer Frau. Aus der Affäre entsteht ein Sohn. Doch der Priester verleugnet ihn jahrzehntelang, verklagt ihn sogar wegen Nötigung. Mittlerweile ist die Vaterschaft bewiesen. Heute geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.
Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Gestern hat Facebook in einem Verfahren vor dem Landgericht Flensburg eine Niederlage einstecken müssen. Geklagt hatte der bekannte Blogger und Aktivist Amed Sherwan. Wegen einer Fotomontage, die einen Kuss vor der islamischen Kaaba in Mekka darstellt, sperrte Facebook das Konto von Sherwan. Zu Unrecht, wie das Gericht gestern erklärte.
Shagufta Kausar und ihr Ehemann Shafqat Emmanuel wurden 2013 wegen Blasphemie verhaftet und 2014 zum Tode verurteilt. Seitdem sitzen sie in Einzelzellen in verschiedenen Gefängnissen, sind Gewalt und Todesdrohungen ausgeliefert. Berufungsverhandlungen werden vom Gericht immer wieder verschoben. Diese Hinhaltetaktik scheint bei Blasphemie-Verhandlungen üblich zu sein, um nicht selbst zur Zielscheibe religiöser Gruppen zu werden.