Jens Windel verklagt das Bistum Hildesheim auf 400.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Vorwurf: Ein Pfarrer habe ihn in den 1980er Jahren immer wieder vergewaltigt. Das Bistum reagiert hinhaltend. Es lehnt einen Vergleich als Mauschelei ab und will dem Opfer zumuten, in einem möglichen Prozess die längst anerkannten Taten beweisen zu müssen. Und denkt daran, sich auf Verjährung zu berufen. Zwei Rechtsprofessoren kritisieren die Taktik der katholischen Kirche scharf.
Das Bistum Hildesheim ist eines der flächengrößten Bistümer Deutschlands. Es verwaltet und umsorgt eine katholische Diaspora im Norden Deutschlands. Zum Bistum gehören Teile Niedersachsens und Bremens. Die geographische Einordnung ist deshalb wichtig, weil seit einigen Tagen so einiges über das Bistum Hildesheim zu lesen und zu hören ist, das auch Nichtkatholiken interessieren dürfte, denen allenfalls die Aufteilung Deutschlands in Bundesländer geläufig ist.
Zwei Ärzte wurden wegen Totschlags angeklagt, weil sie Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Menschen geleistet hatten. Am 1. Februar wurde der Psychiater und Neurologe Dr. Johann F. Spittler vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 8. April lautete das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Dr. Christoph Turowski ebenfalls drei Jahre Haft. Ulla Bonnekoh versucht für den hpd eine Einordnung.
Am 22. März hat der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage gegen den Kreuzerlass erhalten (Urteilsverkündung: 19. Dezember 2023). Für den bfg München ist klar, dass er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wird.
Am 20. Februar begann – kurz nach dem Prozess gegen Dr. Spittler – ein weiterer gegen einen ärztlichen Suizidhelfer wegen Totschlags. Auch Dr. Turowski soll gegen den Facharztstandard zur Sicherung der Freiverantwortlichkeit verstoßen haben. Wie dieser überhaupt definiert werden kann, soll ein interdisziplinärer Ansatz und eine erste ärztliche Fortbildung für unterschiedliche Kontexte nun klären helfen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Harald Mayer und Hannsjürgen Brennecke klagen seit 2017 auf Zugang zu Natrium-Pentobarbital (NaP), dem derzeit geeignetsten Mittel zur Selbsttötung. Es wird seit über 20 Jahren in der Schweiz zur Freitodbegleitung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ihre Klage. Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg hatte anlässlich dessen zu einer Kundgebung aufgerufen.
Eine Gymnasiastin wurde in der mauretanischen Stadt Atar verhaftet. Sie habe den Begründer des Islams, den Propheten Mohammed, verspottet. Die 19-Jährige könnte zwei Jahre oder lebenslang ins Gefängnis kommen oder sogar zum Tode verurteilt werden. Verantwortlich für die Festnahme der jungen Frau sind islamische Geistliche.
Die russische Staatsanwaltschaft hat in einem Prozess Alexej Nawalny unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen "Extremismus" angeklagt – und nun eine Haftstrafe von 20 Jahren in einer Strafkolonie beantragt. Das Urteil soll am 4. August gesprochen werden. Nawalny zeigte sich in einem Schlusswort unerschrocken.
830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.
Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.
In Ländern wie Großbritannien, Australien, Irland und den USA können Angeklagte und Zeugen vor Gericht wählen, ob sie ihre Aussage durch einen Eid mit Gottesbezug oder durch eine säkulare Formel bekräftigen. Obwohl juristisch beide Versionen gleichwertig sind, schätzen Geschworene Aussagen unter der religiösen Eidesformel als glaubwürdiger ein, wie eine aktuelle britische Studie belegt.
Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.
Heute beginnt in Delaware, USA, ein historischer Gerichtsprozess. Gegenüber stehen sich die Firma Dominion Voting Systems, Betreiber von Wahlcomputern, und Fox News Media, der Kabelsender des australischen Medienmoguls Rupert Murdoch. Wie im Laufe der Beweisaufnahme deutlich wurde, glaubten Fox' Führungsetage und die prominentesten Persönlichkeiten keine Sekunde daran, dass bei der Präsidentschaftswahl 2020 systematisch betrogen worden sei. Dennoch bot der Sender selbst den wildesten Verschwörungsmythen eine Plattform – aus Angst, die Zuschauer*innen könnten zu noch radikaleren Anbietern abwandern.
Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in den USA werden durch die sogenannte Abtreibungspille durchgeführt. Doch bald könnte ein wichtiger Wirkstoff für die medikamentöse Abtreibung die Zulassung verlieren. Juristen und Beratungsstellen befürchten gravierende Folgen für ungewollt Schwangere.