Es war ein folgenschwerer Anschlag, der sich am 20. Dezember 2024 in Magdeburg ereignete. Ein damals 50-jähriger aus Saudi-Arabien stammender Arzt und Psychiater war mit einem Auto in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, es gab mehr als 300 Verletzte. Am heutigen Montag beginnt am Landgericht Magdeburg der Strafprozess gegen den Mann. Dieser war zuvor nicht nur mit Behörden und der Ärztekammer aneinandergeraten, sondern hatte auch die Säkulare Flüchtlingshilfe und den Zentralrat der Ex-Muslime attackiert.
Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.
Der vermeintliche Triumph der Kirche im Fall Egenberger vor dem Bundesverfassungsgericht ist in Wahrheit ein Pyrrhussieg: denn der Preis dafür ist eine deutlich engere Kontrolle durch staatliche Gerichte.
Der hessische Ableger der Erdoğan-hörigen Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) wollte den in dem Bundesland angebotenen staatlichen Islamunterricht verbieten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage ab.
Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.
Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
Seit 1954 ist es Religionsgemeinschaften in den Vereinigten Staaten verboten, explizite Wahlempfehlungen auszusprechen, wenn sie ihre Steuerbefreiung behalten wollen. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren argumentiert der Internal Revenue Service (IRS), dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, weil es das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneide. Die Freedom From Religion Foundation warnt: Wenn dem Finanzamt ein Gesetz nicht schmeckt, kann es zwar dagegen klagen, aber nicht unilateral dessen Durchsetzung verweigern.
"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."
Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.
Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
Nachdem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn in Sachen falsche Versicherung an Eides statt und fahrlässiger Falscheid nun endgültig eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht der Interpretation, dass Woelki damit "unschuldig" sei. Dies hatte das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung verbreitet. Und: In einem Offenen Brief an Papst Leo XIV. fordern verschiedene katholische Persönlichkeiten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Dieser sei durch die Ermittlungsergebnisse "moralisch vollständig korrumpiert".
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.
Mehrere ehemalige Leiter der staatlich anerkannten ungarischen Pfingstkirche stehen vor Gericht, weil sie staatliche Zahlungen für "Leistungen", die nie stattgefunden haben, bezogen haben sollen. Ihre Verteidigung ist originell: Kein weltliches Gericht dürfe beurteilen, was eine Religionsgemeinschaft mit ihrem Geld mache. Und irgendwie sei auch die DSGVO relevant.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?