Das Landgericht Bremen hat auf Vorschlag des Verteidigers von Olaf Latzel, so die katholische Nachrichtenagentur (KNA), ein Gutachten in Auftrag gegeben um die Frage zu klären, in welchem Umfang dessen Äußerungen gegen Homosexuelle und die Gender-Theorie durch die Bibel gedeckt seien und daher als "freie Religionsausübung" gewertet werden könnten. Dieses Gutachten soll für das Berufungsverfahren im Januar 2022 herangezogen werden. Latzel hatte gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro wegen Volksverhetzung durch das Amtsgericht Bremen Berufung eingelegt.