Blasphemie

Anklage nach § 166 StGB

Gotteslästerung im Münsterland?

MÜNSTER. (hpd) Erst jüngst scheiterte die Petition für die Abschaffung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB. Dass dieser Paragraph auch heute noch – im Deutschland des 21. Jahrhunderts – regelmäßig zur Anwendung kommt, zeigt ein aktueller Fall aus dem Münsterland.

Mohamed Cheikh Ould Mkhaitir

Mauretanien

Blogger erwartet Hinrichtung wegen Blasphemie

BERLIN. (hpd) Dem mauretanische Blogger Mohamed Cheikh Ould Mkhaitir droht die Hinrichtung. "Reporter ohne Grenzen" erinnerte gestern daran, dass sich im Falle des verurteilten saudischen Bloggers Raif Badawi weltweit Protest erhob, über das Schicksal von Mkhaitir jedoch kaum etwas bekannt sei.

Schaf

Keine Sonderbehandlung für Gläubige

HAMBURG. (hpd) Der "Blasphemieparagraf" stellt Gotteslästerung unter Strafe. Damit genießen Gläubige anders als andere soziale Gruppen einen besonderen Schutz. Das ist mit den demokratischen Anforderungen eines säkularen Staates nicht vereinbar, meint unser Autor und fordert: Weg mit dem Paragrafen 166.

Gotteslästerungsvortrag in Halle

Nach dem Mordanschlag auf die Redaktion der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo brach (nicht zum ersten Mal) eine öffentliche Debatte los, wie weit Satire gehen darf.

Für die Abschaffung des § 166 Strafgesetzbuch

Menschenrechte und Religionsfreiheit – Freiheit von Religion

KÖLN. (hpd) Religiöse Fundamentalisten töteten im Januar 2015 in Paris 17 Menschen, darunter Zeichner der Satirezeitschrift Charlie Hebdo und Besucher eines koscheren Supermarktes, und im Februar in Kopenhagen zwei Menschen bei einem Anschlag auf eine Synagoge und eine Kulturcafé-Veranstaltung zum Thema "Kunst, Gotteslästerung und Meinungsfreiheit". Auch für das Rechtswesen in Deutschland stellt sich die Frage nach Konsequenzen.

Ist Blasphemie ein notwendiger Straftatbestand?

BERLIN. (hpd) In der Onlineausgabe der ZEIT schreibt der Bundesrichter Thomas Fischer darüber, ob Gotteslästerung ein notwendiger Straftatbestand ist. Er zieht das Fazit, dass in einem aufgeklärten Staat eine Strafnorm zum Schutze bestimmter Weltanschauungen überflüssig und rückständig ist.

Wem nützt Religionsfreiheit?

Zu den Grund- und Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit. Der einzelne Gläubige aber profitiert kaum von einem gesonderten Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Religionsgemeinschaften schon.

Nach diesem Entwurf wird kein Wagen gebaut

Rosenmontag

Sind wir schon Geiseln des Terrorismus?

BERLIN. (hpd) Wird die Gesellschaft zur Geisel des Terrorismus? Diese Frage muss dringend gestellt werden angesichts der Tatsache, dass im heutigen Rosenmontagszug von Köln ein Wagen nicht mitfahren wird, der den Terrorangriff auf die Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" thematisiert. In Braunschweig fiel gar der gesamte Karnevalsumzug aus.