Joachim Volz erringt Teilerfolg vor Gericht – doch der grundlegende Konflikt bleibt bestehen
Ein vergifteter Sieg
Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.