Bundesverwaltungsgericht gegen Aushöhlung des Sonntagsschutzes
Der Sonntag muss "heilig" bleiben!
BERLIN. (hpd) Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung zum Arbeitsverbot an Sonntagen gefällt. Eine hessische Verordnung von 2011, die in erheblichem Umfang Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonntagen zulässt, wurde in Teilen kassiert.