Gotteslästerung im Münsterland?
"Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt"
MÜNSTER. (hpd) Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte am gestrigen Donnerstag den pensionierten Lehrer Albert Voß wegen Verstoßes gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB.