Kommentar der Klägerin zum Kirchensteuer-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes
Am vergangen Donnerstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass eine konfessionsfreie Frau nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuer zahlen muss. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Taufe eines unmündigen Kindes höher zu werten sei als die persönliche Weltanschauung. Der hpd veröffentlicht hierzu einen Kommentar der Klägerin.