Urteil im Spaghettimonsterprozess
OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster
Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.