Gerichtsprozess

Rüdiger Weida und Winfried Rath

Urteil im Spaghettimonsterprozess

OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster

Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.

Noch kein Urteil im Spaghettimonster-Prozess

Das Spaghettimonster und die Fakenews

Vergangenen Freitag wurde vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darüber verhandelt, ob der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. das Recht zusteht, mit Nudelmessehinweisschildern an Ortseingangsstraßen auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinzuweisen. Obwohl in der Verhandlung kein Urteil gesprochen wurde, titelten die Medien fast unisono, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters habe verloren und das Gericht betrachte sie nicht als Weltanschauungsgemeinschaft. Was ist wirklich in der Verhandlung geschehen und wie kam es zu dieser Falschmeldung?

Rüdiger Weida (aka Bruder Spaghettus) am Gericht

Eilmeldung

Noch kein Urteil im Schilderstreit

Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.

Kölner Dom, innen

Wo legen die Kirchen ihr Milliardenvermögen an?

Über Geld spricht der Bischof nicht

Die deutschen Kirchen sind reich. Doch wer wissen will, in welche Fonds und Branchen die Erzbistümer und Landeskirchen ihre Milliarden investiert haben, stößt auf eine Mauer des Schweigens. Die will correctiv.org durchbrechen. Deshalb wurde jetzt eine Klage auf Auskunft gegen das Erzbistum Köln eingereicht.

Vor der Berufungsverhandlung

Lehrerinnen-Kopftuch oder Neutralität?

Wie vom hpd bereits berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 9. 2. 2017 ein aufsehenerregendes Urteil verkündet: Eine muslimische Lehramtsbewerberin war wegen der Weigerung, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Deswegen wurde ihr eine Entschädigung von 2 Monatsgehältern zugesprochen. Dem kritischen Kommentar wurde zu Recht der Titel "Mehr Fragen als Antworten" gegeben. Doch der Fragenkatalog ist noch zu ergänzen.

Vor der Berufungsverhandlung

Kommentar zum Berliner Kopftuchurteil

Mehr Fragen als Antworten

Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.

Wolfram P. Kastner

Kunst- und Meinungsfreiheit

Entscheidung im "Jodl-Prozess" vertagt

Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung gegen den Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Die Verfügung des Gerichts war "… mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Haft bis zu 6 Monaten …" verbunden und verbot Kastner "… an dem Grabstein/Grabdenkmal Schilder anzubringen ... Buchstaben … auszubrechen ... Farbe auf den Grabstein/Grabdenkmal aufzubringen ... den Grabplatz zu betreten ...", also Aktionen, welche der Künstler in der Vergangenheit durchgeführt hatte.

Kunstaktion oder "gemeinschädliche Sachbeschädigung"?

Gerichtsprozess gegen Künstler Wolfram Kastner abgesagt

Die Künstler Wolfram Kastner und Hans-Peter Berndl haben ein Kriegerdenkmal des Ersten Weltkrieges in einer Protestaktion umgearbeitet. Gegen sie wurde folgend ein Ermittlungsverfahren wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" eingeleitet. Der Prozess, der am heutigen Freitag stattfinden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.

Schattenkinder

Deutschland, Deine Kinder (25)

Prozess wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung

BERLIN. (hpd) Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde gestern ein Prozess gegen elf MitarbeiterInnen der evangelischen Graf-Recke-Stiftung eröffnet. Gegen die ehemalige Leiterin und Erzieher eines Heimes in Hilden wird wegen körperlicher Misshandlungen von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung in den Jahren 2006 bis 2008 prozessiert. Der Prozess wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2017 hinziehen.