Israel verbietet nächtliche Muezzin-Rufe per Lautsprecher
Muezzin ohne Mikro
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Nach dem Willen der israelischen Regierung wird zukünftig zwischen 23 Uhr abends und 7 Uhr morgens kein Muezzin-Ruf per Lautsprecher mehr in Israel zu hören sein. Das Gesetz wurde in den vergangenen Monaten im Parlament und in den Medien stark diskutiert.
Wer je in der Altstadt von Jerusalem genächtigt hat, weiß, dass man dort keinen Wecker braucht. Pünktlich bei Sonnenaufgang erklingt der Gebetsruf der Muezzine von den Türmen der Moscheen. Zeitversetzt von Ost nach West dem Lauf der aufgehenden Sonne angepasst und Dank der Segnungen der modernen Technik lautsprecherverstärkt. Insgesamt fünfmal täglich ertönt der Ruf der Muezzine und fordert gläubige Muslime zu ihren vorgeschriebenen Tagesgebeten auf.
Was von den einen als Teil der eigenen Kultur verstanden wird, empfinden andere als Ruhestörung. So auch der Parlamentsabgeordnete Motti Yogev von der nationalreligiösen Partei HaBajit haJehudi. Er brachte deshalb im vergangenen November den Entwurf für ein Gesetz "zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern" ein.
Der Entwurf wurde scharf kritisiert. Obwohl im Gesetz von Gotteshäusern ganz allgemein die Rede ist, wird von Kritikern vermutet, dass es sich primär gegen Muezzin-Rufe richtet. Das Gesetz erhielt deshalb in Israel den Spitznamen "Muezzin-Gesetz". Muslimische Parlamentsabgeordnete warfen dem Gesetzentwurf rassistische Hetze gegen die muslimische Minderheit des Landes vor, die größtenteils aus Palästinensern besteht.
Kritik an dem Gesetzentwurf äußerten jedoch nicht nur muslimische Interessenvertreter, sondern auch Vertreter ultraorthodoxer jüdischer Parteien in der Regierungskoalition. Sie befürchteten, dass das Gesetz dazu genutzt werden könne, die Sabatt-Sirenen zu verbieten. Diese kündigen jeden Freitag jeweils fünfundzwanzig und fünf Minuten vor Sonnenuntergang den Beginn des Sabbats an.
Der Gesetzentwurf wurde überarbeitet und nach übereinstimmenden Medienberichten nun von der Regierung und dem Gesetzgebungsausschuss abgenickt. Laut der neuen Fassung des Gesetzes, das jetzt noch das Parlament passieren muss, ist es verboten, in Gotteshäusern zwischen 23 Uhr abends und 7 Uhr morgens Lautsprecher und Verstärker zu benutzen. Während die Sabbat-Sirene durch die zeitliche Eingrenzung nicht mehr von dem Verbot betroffen ist, werden Muslime zum Morgengebet vom Muezzin in Zukunft ohne Lautsprecherverstärkung gerufen werden müssen.
Kommentare (8)
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naja, irgendwie geht das ja
naja, irgendwie geht das ja auch in Richtung Säkularisierung, aber das ist wohl nicht der grund warum das so sein soll
Der Europäische Glockenterror
Der Europäische Glockenterror ist ebenfalls nicht zu tolerieren.
Sinnvolle Traditionen kann man pflegen, viele sollte man hinterfragen und durch klügere ersetzen. Eine Bimmel-App wird es sicherlich schon geben. Insbesondere in den Ferienorten könnten die Gäste endlich einmal ausschlafen.
Ja, Glockenterror, das ist
Ja, Glockenterror, das ist das richtige Wort. Bei uns fängt morgens um 6 Uhr an und hört nur um 22 Uhr auf. Und keiner in der Stadtverwaltung fragt die Bewohner, ob sie das für richtig halten oder nicht, und dann ggf. Druck auf die Kirche zu machen mit dem Terror aufzuhören.
Hallo Herr Schiemert,
Hallo Herr Schiemert,
Ein Kollege hat vor gut 15 Jahren einen Prozess gegen die Hamburger Kirche geführt. Kosten inklusive Lärmgutchten ca.12000.-
Die Richterliche Verfügung: Reduzierung des Lärmpegels, was auch erfolgte, allerdings nur für wenige Monate, nach und nach erfolgte (subjektiv gefühlt ) wieder der gleiche Glockenterror.
Mein Kollege hat sich dann ein neues Domizil gekauft, - denn, einen weiteren Prozess wollte die Rechtschutzversicherung dann auch nicht mehr unbedingt übernehmen.
Danke für die Info. Ich kann
Danke für die Info. Ich kann mir also jede Initiative gegen den Glockenterror ersparen. Traurig. Und wenn einmal alle Religionen wirklich gleich behandelt werden müssen, dann kommt der Wettlauf zwischen Glockenterror und Muezzinrufe. Mit oder ohne Micro und elektronisch verstärkten Glockenklang.
Die ständige
Die ständige Zwangsbeschallung durch Kirchengebimmel stellt für die Anwohner ein Gesundheitsrisiko dar und ist eine sehr merkwürdige Form 'christlicher Nächstenliebe'. Gemäß TA Lärm gelten Läuteanlagen als 'nicht genehmigungspflichtige Anlagen'. In reinen u. allgemeinen Wohngebieten kann beim Betrieb solcher Anlagen (z. B. einer Turmuhr) neben der Nachtruhe zwischen 6 u. 22 Uhr auch die Beachtung der sog. 'Zeiten erhöhter Empfindlichkeit' eingefordert werden. Diese Zeiten umfassen werktags die Zeiträume von 6-7 Uhr und von 20-22 Uhr (an Sonn- u. Feiertagen von 6-9, 13-15 u. 20-22 Uhr). In Gutachten werden diese Zeiten mit Zuschlägen auf die gemessenen bzw. berechneten Schalldruckpegel bedacht. Sich gegen Glockenlärm zur Wehr zu setzen, ist juristisch also möglich, besonders, wenn es um nervenden Uhrenschlag geht (beim sog. 'liturgischen Läuten' ist dies leider schwieriger..) Immer zu empfehlen ist die Einbeziehung anderer Betroffener und das Gespräch mit dem Kirchenvorstand, notfalls mit dem zuständigen Dekanat.
Danke für die Info. Mal sehen
Danke für die Info. Mal sehen, was die Nachbarn sagen...
Das hektische Rückzugsgefecht
Das hektische Rückzugsgefecht der Katholiken. Daneben wohnend, versteht man sein eigenes Wort nicht mehr. (Mark Twain hat sich - und uns - köstlich darüber amüsiert.)