Gesundheit

"Mehr Unklarheiten als Klarheiten"

Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt. 

Der hohe Preis für sieben Jahre Beschneidungsgesetz

In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder verabschieden würde.

"Jungfrau" Maria

Der Mythos der Jungfräulichkeit

Der Mythos, es gäbe die relevante Eigenschaft, "Jungfrau" zu sein, ist in vielerlei Hinsicht schädlich. In einem Kommentar, der in den sozialen Netzwerken viel Aufsehen erregte, erklärt die Ärztin Dr. Verena Brown, warum man bereits anatomisch keine Unterschiede zwischen "Jungfrauen" und "Nicht-Jungfrauen" feststellen kann und es sich auf der wissenschaftlich-faktischen Ebene um einen Mythos mit weitreichenden Konsequenzen handelt.

Karlsruhe muss zur Sterbehilfe entscheiden

Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Der Vorstand von "Doctors for Choice Germany"

"Doctors for Choice Germany" gegründet

"Doctors for Choice" gibt es jetzt auch in Deutschland: Am vergangenen Samstag kam der junge Verein, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt, auf dem Campus der Berliner Charité zu einer Gründungsfeier zusammen. Er will Menschen, die im Bereich selbstbestimmte reproduktive Gesundheit aktiv sind, vernetzen und hat einen konkreten Forderungskatalog.

Homöopathie ist keine Antibiotika-Alternative!

Am 24. Oktober berichtete das kritische Portal "MedWatch", dass dem Bayerischen Landtag ein Antrag der Fraktionen von CSU und Freien Wählern vorliegt, in dem die Beforschung von alternativmedizinischen Methoden, "namentlich der Homöopathie", zur Verringerung  und Vermeidung des Einsatzes von Antibiotika gefordert wird. Der Gesundheitsausschuss des Landtages hat bereits mehrheitlich dem Landtag empfohlen, entsprechend zu beschließen.