Der Bundespräsident und die Kirchenstaatsleistungen
Seit über 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland öffentliche Gelder ohne Gegenleistung. Seit über 100 Jahren verlangt die Verfassung die Abschaffung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, halten derzeit offensichtlich weder Politik noch Bundespräsident für notwendig.