Beschneidungsdebatte

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt

"Rechtsfrieden" zu Lasten von Kinder- und Menschenrechten

Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.

vor dem Beschneidungsfest

Der Hohn Berliner Richter

Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.

Demonstration gegen Genitalverstümmelung in Köln

Am 7. Mai jährte sich zum fünften Mal das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages rief ein breites Bündnis von Organisationen zu einer Demo für das Recht der Kinder auf genitale Selbstbestimmung auf. Als "Worldwide Day Of Genital Autonomy" ist dieses Ereignis inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition - geworden.

Das Podium bei der Pressekonferenz

David gegen Goliath oder "Damit Du sauber bleibst"

Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird als "Welttag der Genitalen Selbstbestimmung" gefeiert und das aktuell im fünften Jahr. Entstanden ist seither ein internationales Bündnis, unterstützt von 44 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus elf Ländern und fünf Kontinenten. Die Forderung ist, die Integrität der Kinder weltweit und unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten.

Köln, 07. Mai 2017

"Das Parlament hat die Pflicht, das Beschneidungsgesetz abzuschaffen"

Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" legen Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen.

Holm Putzke

"Ich bin sicher, dass ein solcher Gewaltakt gegen Kinder vor unserem Grundgesetz auf Dauer keinen Bestand haben wird"

Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.

Zwei neue Botschafter für intaktiv

Der Verein "intaktiv" freut sich sehr, dass vier Monate nach Bekanntgabe der ersten drei Botschafter nun zwei weitere Botschafter hinzustoßen, um uns bei unserer Arbeit für das Recht von Kindern auf genitale Unversehrtheit zu unterstützen. In dem Psychoanalytiker Prof. Dr. Matthias Franz und Ulla Barreto, der Vorsitzenden von TABU INTERNATIONAL e.V., wurden zwei weitere fachkundige und engagierte Botschafter gewonnen.

"Beschneidung" vor Gericht – in Israel

Der "Stern" berichtete vor einigen Tagen von einem Gerichtsverfahren in Israel, bei dem eine Asylbewerberin aus Eritrea angeklagt ist, weil sie ihren vierjährigen Sohn selbst "beschnitten" hat. Dies ist verwunderlich – aber auch erfreulich – in einem Land, in dem (laut "Stern"-Artikel) 98 % der Männer die Vorhaut ohne medizinischen Grund entfernt wurde.

Maria Nareku (CAFGEM-Project Manager), Ulla Barreto (TABU INTERNATIONAL  e.V.), Owino Ken (Intact Kenya), Farhiya Abdulkadir (CAFGEM Activist).  (v.l.n.r.)

Afrikaner leisten Widerstand gegen Beschneidungsprogramme

Am 7. Mai ist es wieder so weit: Im Gedenken an das "Kölner Urteil" im Jahr 2012 gehen in Köln (und anderen Städten weltweit) wieder Menschen auf die Straße und demonstrieren für das Recht aller Menschen auf genitale Selbstbestimmung. Die Aktionen rund um den 7. Mai thematisieren in diesem Jahr schwerpunktmäßig die Beschneidungsprogramme in Afrika. Gäste aus den USA und Kenia sollen auf der Demonstration in Köln sowie auf einer Pressekonferenz in Berlin sprechen. Für die aufwändige Aktion werden rund 7.000 Euro benötigt.