"Beschneidung" vor Gericht – in Israel

Der "Stern" berichtete vor einigen Tagen von einem Gerichtsverfahren in Israel, bei dem eine Asylbewerberin aus Eritrea angeklagt ist, weil sie ihren vierjährigen Sohn selbst "beschnitten" hat. Dies ist verwunderlich – aber auch erfreulich – in einem Land, in dem (laut "Stern"-Artikel) 98 % der Männer die Vorhaut ohne medizinischen Grund entfernt wurde.

Vorgeworfen wird der Eritreerin allerdings auch nicht die Körperverletzung des Kindes an sich, sondern neben dem Alter des Jungen und der Verwendung anderer als der traditionellen jüdischen Instrumente, dass sie den Jungen festgehalten habe und seine Schreie ignoriert habe, während sie "die Haut vom Sexualorgan abtrennte".

Es stellt sich natürlich die Frage, inwiefern Festhalten, Schreien und Abtrennen der Haut vom Sexualorgan bei dem traditionellen jüdischen Ritual anders ist. In der Tat argumentiert auch die Verteidigung der Mutter, dass dies von allen "Beschneidungen" behauptet werden könne – allerdings mit dem Ansinnen, ihre Tat damit zu rechtfertigen und nicht mit dem Ziel, allen Kindern diesen Übergriff zu ersparen.