Pakistanisches Gericht verbietet "Jungfräulichkeitstests"
Der Oberste Gerichtshof der Provinz Punjab in Pakistan stuft invasive "Jungfräulichkeitstests" als grob verfassungswidrig ein. In der Entscheidung vom 4. Januar erklärte Richterin Ayesha Malik, das Verfahren habe "keinen forensischen Wert" und verstoße gegen die in der Verfassung verankerten Rechte auf Leben, Menschenwürde und Gleichbehandlung der Geschlechter. Solche Tests sind noch heute gängige Praxis, unter anderem bei Gerichtsverfahren, die sich um sexuelle Gewalt drehen – nicht nur in Pakistan.