Dr. Ralf Feldmann

ist Jurist und Richter am Amtsgericht a.D.

Artikel des Autoren

Die doppelt loyale Frau

War es nicht die nach Artikel 33 Grundgesetz unerlässliche "Bestenauslese", sondern das Ergebnis politischer Vorfestlegung eines befangenen Justizministers, als Benjamin Limbach aus mehreren nahezu gleich hochqualifizierten Konkurrenten die sehr späte Nachbewerberin Katharina Jestaedt aus dem Innenministerium, vormals lange Zeit Cheflobbyistin der deutschen katholischen Bischöfe in Berlin, als künftige Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auswählte?

Soll Ex-Cheflobbyistin der katholischen Kirche OVG-Präsidentin in Nordrhein-Westfalen werden?

Die Neubesetzung der höchsten Position des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) gerät immer mehr zur Farce. Zuerst war für den Posten der langjährige Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Gespräch, der dort entgegen des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Treppenhaus ein Kreuz anbringen ließ. Aktuell scheint die Favoritin eine Ex-Cheflobbyistin der katholischen Kirche zu sein. Allerdings wurde dem Land Nordrhein-Westfalen vom Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) nun die Besetzung der Stelle mit dieser Favoritin untersagt, da das Bewerbungsverfahren nach Auffassung des Gerichts gravierende Unregelmäßigkeiten aufwies.

10 Jahre Verfassungsbruch im Verwaltungsgericht Düsseldorf

Vor 25 Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Kruzifixbeschluss. Seit 10 Jahren wird vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihn verstoßen. Obwohl das höchste deutsche Gericht die Verfassungswidrigkeit von Kreuzen in öffentlichen Räumen des Staates festgestellt hat, ließ der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Haupttreppenhaus des Gerichtsgebäudes eines anbringen. Eine andauernde Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, die bislang ohne Konsequenzen blieb.

Brian Bochum

Ein besonderer Fall verfassungsrechtlicher Arglist

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW  nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung, die der hpd in voller Länge veröffentlicht, "einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist".