Lobbyregister-Gesetz sollte auch für Kirchen und Islamverbände gelten
Am 8. September hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Von der Transparenzpflicht wird jedoch das Lobbying von Kirchen und Islamverbänden grundsätzlich ausgenommen. Hierzu eine rechtspolitische Bewertung von Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt a. D. und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).