Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte?! Das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Prüfstand
Schon seit dem Jahr 2013 ist die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts Beschlusslage der SPD. Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär der ver.di-Bundesverwaltung und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Caritas und Diakonie, gab einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Gemengelage in politischer, rechtlicher und in gewerkschaftlicher Hinsicht.