(hpd) Mit einem bundesweiten Aktionstag am 8. September 2012 wird die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) darauf aufmerksam machen, dass Sozialeinrichtungen keine kirchlichen Einrichtungen sind, und die konsequente Umsetzung der Antidiskriminierungsbestimmungen fordern.
In bislang 10 Städten, von Osnabrück bis München, werden Aktionen stattfinden, die darauf hinweisen, dass bei Caritas und Diakonie wichtige Grundrechte nicht gewährleistet sind, und verlangen, dass dieser Zustand ein Ende findet.
Getragen wird der Aktionstag hauptsächlich von den örtlichen Gruppen der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und regionalen Strukturen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), mit von der Partie sind aber auch „Religionsfrei im Revier“ oder die Landesarbeitsgemeinschaft Laizismus der bayerischen Linken. Sie alle werden an diesem Samstag an zentralen öffentlichen Plätzen Infotische aufbauen, Faltblätter verteilen und so auf die Situation der Beschäftigten in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft aufmerksam machen.
„Sozialeinrichtungen sind keine kirchlichen Einrichtungen“, heißt es in der Pressemitteilung, „Das Personal in Krankenhäusern oder Kindertagesstätten muss nach Kriterien ausgewählt werden, die sich aus den Interessen der Patienten bzw. Kinder ergeben, nicht aus den Moralvorstellungen der Kirchen.“
Zwar wird nicht nur in einer unlängst veröffentlichten Studie darüber geklagt, dass der Bedarf an pädagogischen Fachkräften nicht gedeckt werden kann, doch eine zentrale Ursache findet nur selten Erwähnung: Da in diesem Bereich überproportional viele kirchliche Träger tätig sind, fallen rund 40 Prozent der Bevölkerung schon allein deshalb als Arbeitnehmer aus, weil sie nicht der „richtigen“ Religion angehören. So lautet auch eine der GerDiA-Forderungen, dass die Religionszugehörigkeit für soziale Berufe bei der Einstellung keine Rolle spielen dürfe. „Die Antidiskriminierungsbestimmungen müssen endlich konsequent umgesetzt werden“, heißt es dazu im Hinblick auf die Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Derzeit finden Arbeitssuchende in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft keine Anstellung, wenn sie keiner christlichen Kirche angehören; in katholisch geführten Betrieben auch dann nicht, wenn sie mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammenleben, ein „uneheliches“ Kind haben oder nach einer Scheidung eine neue Partnerschaft eingegangen sind.
Martin Bauer