Religionsfreiheit

Definition

Religionsfreiheit ist das Grundrecht, eine Religion frei zu wählen, auszuüben, zu wechseln – oder keine Religion zu haben. In Deutschland ist sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 4) verankert. Ihren Ursprung hat sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 18). Dort heißt es: "Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen."

Die Religionsfreiheit ist unter anderem auch in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) festgehalten.

Geschichte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war eine direkte Reaktion auf die Schrecken der Naziherrschaft und des 2. Weltkriegs. Bereits in der Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat, war beschlossen worden, die Menschenrechte festzuschreiben. Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 schreiben diverse andere internationale Vereinbarungen die Einhaltung der Menschenrechte fest. (Für Probleme bei der Umsetzung vgl. Hannah Arendt "Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft".)

Teil der allgemeinen Menschenrechte ist auch die Religionsfreiheit.

Positive Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt, individuelle Glaubensüberzeugungen in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Dies umfasst neben der Zugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auch die Durchführung kultischer Handlungen entsprechend ihrer normativen Lehre sowie ihre aktive Verbreitung. Dies wird als positive Religionsfreiheit bezeichnet.

Negative Religionsfreiheit

Die negative Religionsfreiheit bedeutet, dass der Mensch auch das Recht hat, keiner Religion anzugehören. Dazu gehört auch die Freiheit, seine persönlichen weltanschaulichen Überzeugungen nicht offenzulegen. Die negative Religionsfreiheit wird in Deutschland unterlaufen, indem die Zugehörigkeit zu einer Religion bei der Einkommenssteuer angegeben werden muss.

Insbesondere die Durchsetzung des Rechts auf negative Religionsfreiheit bedarf nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland mehr Aufmerksamkeit. Im deutschen Recht finden sich weiterhin viele Regelungen, die auf religiös geprägten Wertvorstellungen beruhen (beispielsweise bei den Themenkomplexen Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden).

Im Jahr 2018 schuf die Bundesregierung das Amt des "Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit". Im Jahr 2021 wurde das Amt in "Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit" umbenannt, jedoch bereits 2025 (unter der CDU-geführten Regierung) der Zusatz "Weltanschauungsfreiheit" wieder aus der Bezeichnung gestrichen.

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