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Foto: Evelin Frerk

28. 06.

Eine unendliche Geschichte - 1968: "Weg mit § 218!" 2018: "Weg mit § 219a"

Votrag mit Sozialwissenschaftlerin Gisela Notz in Berlin

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Trotzdem steht in Deutschland der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 noch immer unter Strafe und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt. Frauen können sich nach § 219a auch nicht frei über den Schwangerschaftsabbruch informieren. Erst vor wenigen Monaten wurde die Ärztin Christina Hänel vom Gießener Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Website auf das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen hinwies. Die Sozialwissenschaftlerin, Aktivistin und Mitinitiatorin des "Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung", Gisela Notz, beleuchtet die "unendliche Geschichte" des Schwangerschaftsabbruchs und zeigt Kontinuitäten und Brüche von 1968 bis heute auf.

Gisela Notz ist Sozialwissenschaftlerin und Historikerin. 1983 bis 1998 war sie Mit-Redakteurin der Zeitschrift "beiträge zur feministischen theorie und praxis", bis 2007 wissenschaftliche Referentin im historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung und bis 2010 Bundesvorsitzende von pro familia e.V. Sie ist Autorin zahlreicher Bücher, u.a. hat sie die Bücher "Feminismus" (2011) und "Kritik des Familismus" (2015) veröffentlicht. Zudem ist sie Herausgeberin des beliebten Frauenkalenders "Wegbereiterinnen", der in diesem Jahr bereits zum 17. Mal erscheint. Gisela Notz ist Mitglied im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung.

Eine Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung "Der Mann auf der der Leiter - Bilder aus Neukölln vor und nach 1968".