Überraschendes Urteil im Masernprozeß

Der Richter und die Masern

BERLIN. (hpd) Gestern entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass Stefan Lanka, der 100.000 Euro für den Nachweis des Masern-Virus ausgelobt hatte, diese Summe nicht an den Mediziner David Bardens, der diesen Nachweis lieferte, auszahlen muss. Begründung: Bardens hätte zwar die Größe der Viren nachgewiesen, aber nicht deren Existenz.

Es ist kaum nachvollziehbar, welchen geistigen Kabolz der Richter schlug, um diese Entscheidung zu begründen. Weil in der Auslobung gefordert gewesen sei, dass eine Publikation vorgelegt werde, die die Existenz belegt und die Größe darstellt, Bardens aber beide Aspekte in verschiedenen eingereichten Publikationen dargestellt habe, müsse der Biologe und Virenleugner Lanka nicht zahlen.

Da wundert sich der Laie und der Fachmann schlägt sich vor den Kopf. Der Richter begründet also, dass der Nachweis der Größe eines Objekts nicht beweist, dass das Objekt selbst existiert. Darauf muss man erst einmal kommen! (Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.)

Im Vorverfahren hatte das Ravensburger Landgericht geurteilt, dass die von David Bardens vorgelegten wissenschaftlichen Fachartikel die Existenz des Masernvirus belegen. Damit bestätigte das Gericht die Bewertung eines unabhängigen Gutachters. Das gestrige Urteil des OLG Stuttgart hob dieses Urteil auf. Im Blog der GWUP schreibt Bernd Harder dazu: "Ganz wohl war dem OLG Stuttgart bei dieser Entscheidung anscheinend selbst nicht. An die zahlreichen Medienvertreter im Gerichtssaal appellierte [Richter] Oleschkewitz, 'mit Ihren Überschriften' zu dem heutigen Prozess 'sehr vorsichtig' zu sein. Denn keinesfalls sei es der Kammer angelegen, die Existenz des Masernvirus in Abrede zu stellen." Es sei rein formaljuristisch bewertet worden.

David Bardens vor dem Gerichtsgebäude
David Bardens vor dem Gerichtsgebäude

Harder gibt sich optimistisch, wenn er schreibt: damit "dürfte das Stuttgarter Urteil dazu beitragen, den Gestalt gewordenen Dunning-Kruger-Effekt nebst seinen Anhängern und ihre kruden Thesen weiter zu disqualifizieren. Denn dass der Arzt und Kläger Dr. David Bardens den Beweis für die Existenz des Masernvirus erbracht hat, war in beiden Verfahren vollkommen unstrittig." Das bleibt abzuwarten - eher ist zu erwarten, dass die Impfgegner sich ihren Teil aus dem Urteil picken und lauthals tönen werden, dass sie gewonnen haben und es die Masern nicht gibt.

Der Molekularbiologe Martin Moder schreibt in seinem Blog: "Jährlich gibt es weltweit über 100.000 Maserntote. Die meisten davon in Entwicklungsländern, aber vereinzelt auch bei uns. Selbst wenn man die Erkrankung überlebt, bleibt das Immunsystem noch 2–3 Jahre nach der Infektion geschwächt. Eine Impfung kostet rund 20 Euro, der Schutz nach der zweiten Impfung beträgt 98,9%. Die Masern sind eine Krankheit, die man durch ein konsequentes Impfprogramm ausrotten könnte. Faktenverweigerung kann Leben kosten."

Somit hat Richter Oleschkewitz der Wissenschaft und der Gesundheit einen Bärendienst erwiesen. Formaljuristisch möglicherweise korrekt; von der Signalwirkung her aber ein krasses Fehlurteil.

Siehe auch:
Erster Tag im "Masern-Prozess"
Impfmündigkeit statt Impfmüdigkeit
Virenleugner muss 100.000 Euro zahlen