Erster Tag im "Masern-Prozess"

RAVENSBURG. (hpd) Gestern fand am Landgericht Ravensburg, in Oberschwaben nahe des Bodensees, der erste Gütetermin in der Sache Bardens gegen Dr. Lanka, der sog. Masern-Prozess, statt. Der Streitfall, über den die Presse bereits ausführlich berichtete, fand ein großes öffentliches Interesse.

Der Gerichtssaal war vom Publikum vollständig gefüllt. Einige Anhänger Dr. Lankas waren anwesend. Die Presse war unter anderem durch Südkurier, Südwestfunk, oberschwäbische Lokalpresse, sowie durch das GWUP-Magazin Der Skeptiker und den hpd vertreten.

Die Verhandlung wurde gegen 13:15 Uhr vom Vorsitzenden Richter Schneider eröffnet. Er stellte die Sachlage aus rein juristischer Sicht ausführlich dar, um beiden Seiten die Gelegenheit zur Korrektur oder Ergänzung zu geben. Auf seine Frage, ob eine gütliche Einigung möglich und gewünscht sei, verneinten beide Seiten, die somit eine Entscheidung des Gerichts herbeiführen möchten. Richter Schneider bemerkte süffisant, dass ihn etwas anderes auch überrascht hätte, was zu kurzem Gelächter im Publikum führte.

Beispielbild
Viel Presse im Gerichtssaal

In der Sache selbst wurde gestern nichts entschieden, es wurden auch keine Experten gehört und auf jegliche inhaltliche Verhandlung verzichtet. David Bardens präzisierte einen Punkt in der Sachlage, nämlich die nicht ganz nachvollziehbare und von Dr. Lanka nachgeschobene Bedingung für seine Auslobung von 100.000 €, der zu Folge nicht “irgendeine” wissenschaftliche Publikation, sondern eine des Robert-Koch-Instituts gefordert sei. Dies sei der Website von Dr. Lanka nicht zu entnehmen gewesen, die vielmehr auf eine “wissenschaftliche, ergebnisoffene Klärung” abgezielt habe.

David Bardens vor dem Gerichtsgebäude
David Bardens vor dem Gerichtsgebäude

Das Robert-Koch-Institut ist ohne Frage eine renommierte Adresse für wissenschaftliche Publikationen zum Thema. Es ist aber nicht das einzige renommierte Institut, gute Wissenschaft wird bekanntlich auch anderswo betrieben. Wenn wirklich “wissenschaftliche und ergebnisoffene Klärung” dieser angeblich strittigen Frage das Ziel wäre, dann müsste folgerichtig eine “wissenschaftlich belastbare” und nicht speziell eine “Publikation des Robert-Koch-Instituts” vorgelegt werden – so stand es auch auf der Website. Insofern dürfte diese Forderung eher taktische Hintergründe haben.

Das Gericht setzte zum Abschluss einen Termin – noch im April – fest, an dem die Entscheidung über das weitere Verfahren öffentlich bekannt gegeben werde. Erst danach werden dann die inhaltlich interessanten Verhandlungen folgen. Es bleibt somit spannend, wenn auch eine Einstellung des Verfahrens weiterhin möglich ist.

 


Hinweis: Bei den Ruhrbaronen hat Sebastian Bartoschek einen Artikel über den ersten Prozesstag veröffentlicht.