Keine Wiederholungsgefahr?
REGENSBURG. (hpd) Da es angeblich keine „Wiederholungsgefahr“ gebe, wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in seiner gestrigen Verhandlung die Unterlassungsklage des Philosophen Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Müller ab, der ihn in einer Predigt diffamiert hatte. Schmidt-Salomon wird gegen das Urteil in Berufung gehen.