Der Ärztetag hat gestern beschlossen, Paragraph 16 Satz 3 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer aufzuheben. Der Satz "Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" ist damit entfallen.
Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung am Lebensende. Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon vor über einem Jahr war die Entscheidung überfällig, denn das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Hilfe beim Suizid. Nun muss auch die Sächsische Landesärztekammer nachziehen und seinen gleichlautenden Paragraphen 16 Satz 3 streichen. [1] Die Kammer muss ihren Widerstand aufgeben und Sterbewilligen in Sachsen einen humanen Weg ermöglichen. Die Landesärztekammer könnte durch eine Streichung auch dazu beitragen, den bundesdeutschen Flickenteppich verschiedener Regelungen zu beseitigen. Dadurch entstünde Rechtsklarheit – sowohl bei den Ärzten als auch der Bevölkerung.
Hintergrund: Bei der Berufsordnung der Bundesärztekammer handelt es sich nur um eine Mustersatzung. Rechtsverbindlich sind nur die von den Landesärztekammern beschlossenen Berufsordnungen.
Das Votum des Ärztetages kann auch als deutliche Niederlage für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, bezeichnet werden. Dieser hatte noch am Vortag in seiner Eröffnungsrede betont, dass Suizidassistenz für ihn "keine ärztliche Aufgabe" sei. Mit solchen Formulierungen versuchen die Gegner der Suizidhilfe, die Diskussion in ein falsches Licht zu rücken. Kein Arzt soll gezwungen werden, Sterbehilfe zu leisten. Aber diejenigen, die ihren Patienten auch am Lebensende beistehen wollen, sollen ohne Angst vor berufsrechtlichen Konsequenzen beraten dürfen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Entscheidung mit großer Mehrheit getroffen wurde. Eine knappe Entscheidung hätte Kirchen und selbsternannte Lebensschützer sonst wieder eingeladen, den christlichen Lobbyismus zu verstärken und das Recht auf Suizidhilfe weiter zu bekämpfen.
Auch die Bundestagsabgeordnete Petra Sitte (Die Linke) begrüßte die Entscheidung der Bundesärztekammer. Sie schrieb auf Twitter: "Der Deutsche Ärztetag hat das Verbot, Suizidassistenz zu leisten, aus der Berufsordnung gestrichen. Das ist ein wichtiger Schritt, um Ärzt:innen Rechtssicherheit zu verschaffen. Sterbehilfe ist Lebenshilfe."
Nachtrag um 12:45 Uhr: [1] Die Sächsische Ärztekammer teilt via Twitter mit, dass die Berufsordnung im Juni geändert wird. "Aber das hätten wir auch ohne den Beschluss des DÄT gemacht."
2 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Doch, es geschehen noch Wunder.
S/ Wo kann ich eintreten? \S
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Nun ja, wenigstens in diesem Teilbereich scheint sich Vernunft und Menschenrecht langsam durchzusetzen. Warum nicht auch in den anderen Bereichen, in denen noch immer gegen