Ende Mai haben Mediziner, Juristen und Ethikerinnen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) einen Aufruf veröffentlicht, der Vorschläge zur Regelung der Suizidhilfe in Deutschland unterbreitet. Die Schatzmeisterin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Ulla Bonnekoh hat hierauf eine Replik verfasst, die vom Präsidenten der DGHS Robert Roßbruch, der Juristin und ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier sowie dem Philosophen und Vorsitzenden der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon mitgetragen wird.
Im Gastbeitrag eines Premium-Forum der FAZ treten Expert:innen verschiedener Fachrichtungen für eine liberale Regelung der Suizidhilfe ein, darunter auch die Autorin dieses Textes. Dies hat eine harsche Replik von renommierten Psychiatrie-Vertreter:innen hervorgerufen. Sie erheben den Vorwurf: Wer vor allem das verfassungsmäßige Persönlichkeits- und Freiheitsrecht sähe, verkenne die existenziellen Krisen dahinter und die große Gefahr normal werdender Selbsttötungen. Unterstützung kommt von Palliativ- und Hospizfunktionär:innen.
In Großbritannien geht das Ringen um eine Legalisierung der Sterbehilfe in die nächste Runde. Wie die Labour-Abgeordnete Lauren Edwards ankündigte, wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einbringen.
Noelia Castillo wollte sterben. Spanien hat ihr das Recht dazu eindeutig bestätigt. Trotzdem dauerte es fast zwei Jahre, bis sie es in Anspruch nehmen durfte – weil ihr Vater, unterstützt von einer religiösen Anwaltsorganisation, alles daran setzte, ihren Willen zu brechen.
Am 22. April veranstaltete der Seniorenbeirat der Stadt Jever einen Infoabend unter dem Titel "Am Lebensende – so oder so? Oder Sterben wie die Kessler-Zwillinge? Oder im Hospiz?". Gedacht war dies als Begleitveranstaltung für die Theatergäste des Stückes "Nacht, Mutter" der Landesbühne Nord. Neben Ingo Reichenbächer, Sozialpädagoge beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Friesland, war auch der Autor dieses Textes als Mitglied des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" eingeladen, um Fragen zur Freitodhilfe zu beantworten.
Die absolute Strafbarkeit von Suizidbegleitungen in Großbritannien ist der Erlaubnis in Deutschland entgegengesetzt. Dabei wird für die Ablehnung einer liberalen Handhabung allerdings stets dasselbe angeführt: Vermeintlicher Druck auf vulnerable Menschen. Nun soll diese abstrakte Lebensschutz-Gefährdung "anderen nicht zur Last fallen zu wollen" sich auch auf ein britannisches Reformgesetz beziehen, welches einzigartig strenge Restriktionen enthält. Dennoch ist es ein Drama, dass und wie es am 24. April in London gescheitert ist.
Vergangene Woche sprach Wibke Heß vom ambulanten Hospizdienst Oldenburg über die Möglichkeiten einer Hospiz-Begleitung im eigenen Zuhause. Dazu eingeladen hatte der in Norddeutschland aktive Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.
Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.
Mit Bill 18 plant die kanadische Provinz Alberta eine deutliche Einschränkung des Zugangs zur medizinisch assistierten Sterbehilfe. Der Gesetzentwurf verzichtet auf ein formales Verbot, setzt aber auf zusätzliche Hürden, Informationsbeschränkungen und Verzögerungen. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung individueller Autonomie – ein Argument, das auch in der deutschen Diskussion um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine zentrale Rolle spielt.
Die aktuelle Ausgabe der Vierteljahreszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist erschienen. Schwerpunkt ist die aktuelle Aufklärungs- und Diskurskampagne "Humanes Sterben. Weil es mein Leben ist".
In Großbritannien bleibt Sterbehilfe auf absehbare Zeit verboten. Das britische Unterhaus hatte sich 2025 mit knapper Mehrheit für eine Liberalisierung ausgesprochen. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Abgeordneten in der laufenden Sitzungsperiode zu keiner Abstimmung kommen.
Der bundesweit bekannte Sterbehilfearzt Johann Friedrich Spittler verbüßt zurzeit eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Diese wurde jetzt am 24. März auf insgesamt 4 Jahre und 4 Monate erhöht. Derselbe Richter sprach den heute 83-Jährigen zum zweiten Mal wegen Totschlags schuldig. Denn er hat noch bei einem weiteren Patienten 2023 Suizidhilfe geleistet, der aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Freiwillensfähigkeit gewesen sein soll.
Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in Indien den Weg für die passive Sterbehilfe – also die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen – bei einem Wachkoma-Patienten geebnet. Passive Sterbehilfe ist in Indien seit 2018 erlaubt. Der aktuelle Fall ist der erste, in dem indische Richter diesen Schritt genehmigen, ohne dass eine Patientenverfügung vorliegt.
Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) war bei der Regionalgruppe Bodensee der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in Konstanz zu Gast und referierte über die "Praxis der Suizidassistenz seit 2020".
In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.