Über praktische Hilfe und Erfahrungen bei der Wahrnehmung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben berichtete der Suizidhelfer Peter Puppe bei einer Informationsveranstaltung des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg.
2023 feiert Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben sein 25-jähriges Bestehen. Zum Beginn des Jubiläumsjahrs wirft der Verein einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2022 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. In der Schweiz setzte der Verein einen Schwerpunkt bei der Sicherung des Zugangs von Bewohnerinnen und Bewohnern von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von Dignitas. Auch im laufenden Jahr setzt der Verein seine politische Arbeit für eine verbesserte Rechtslage zugunsten des (Menschen-)Rechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende im In- und Ausland fort.
Drei Jahre, nachdem der Paragraf 217 StGB als verfassungswidrig gekippt wurde, gibt es Bestrebungen, den restriktiven Strafrechtsparagrafen zu erneuern. Der HVD hingegen fordert eine umfassende Lösung, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht zum Freitod und die Rechtssicherheit für dabei helfende Ärzt*innen gewährleistet als auch die Suizidprävention deutlich verbessert.
140 amtierende Bundestagsabgeordnete haben 2015 für den verfassungswidrigen Paragrafen 217 StGB gestimmt, der von 2015 bis 2020 professionelle Freitodbegleitungen in Deutschland untersagte. Mit Blick auf die anstehende Neuregelung der Suizidassistenz wurde den betroffenen MdBs nun eine "gelbe Karte" zugestellt, um sie an ihr damaliges Foul am demokratischen Rechtsstaat zu erinnern und sie davor zu bewahren, den gleichen Fehler noch einmal zu begehen.
Schon in diesem Frühjahr könnte der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe abstimmen. Da die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe erhebliche Mängel aufweisen, hat das Hans-Albert-Institut (HAI) eine Stellungnahme veröffentlicht, die Leitlinien für eine faktenbasierte, rationale und weltanschaulich neutrale Regelung vorstellt.
Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen.
Viele Freunde hatte er nicht im Publikum: In der Diskussion mit Bernhard Schlink warb Lars Castellucci für seinen neuen Gesetzentwurf, der in wesentlichen Punkten eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragraphen 217 darstellt. Nach zwei Impulsvorträgen tauschten sich die beiden Protagonisten zunächst untereinander aus, bevor sich auch das gut informierte Publikum an der Debatte beteiligte.
Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Jahr 2023 in Frankreich den Durchbruch für das selbstbestimmte Lebensende bringt. In diesen Wochen erarbeitet ein eigens einberufener Bürgerrat Empfehlungen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Laut Präsident Macron soll es bereits zum Jahresende umgesetzt sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat ihren Arthur-Koestler-Sonderpreis 2022 an Dr. Erika Preisig verliehen. Die Schweizer Hausärztin setzt sich seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Suizidhilfe ein.
Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Sterbehilfe statt. In zwei Abschnitten soll es um Sterbebegleitung und Suizidprävention gehen. 15 Sachverständige sind geladen – darunter ist jedoch niemand, der die Suizidhilfe kennt, wie sie aktuell in der Praxis stattfindet.