Ein Bericht über angeblich benachteiligte muslimische Sportler bei der Fußball-WM der Männer 2026 hat ein breites Echo in religiös geprägten Medien ausgelöst. Doch bei näherer Betrachtung stützt sich die Kritik vor allem auf wenige Einzelfälle, während belastbare Belege für eine systematische Diskriminierung muslimischer Spieler bislang fehlen. Was bleibt, ist die grundsätzliche Frage, wie demokratische Staaten zwischen Sicherheitsinteressen und dem Vorwurf religiöser Benachteiligung abwägen sollen.
Eine Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) über "Abgewiesene Sportler bei der Fußball-WM" schlägt Wellen in der religiös geprägten Medienlandschaft von Islamische Zeitung über Evangelische Zeitung bis Vatican News. Doch was steckt dahinter?
Liest man die Meldung der GfbV, so fällt als erstes auf, dass die einzige namentlich genannte Person der Schiedsrichter Omar Artan aus Somalia ist. Betroffen seien aber laut GfbV auch "Sportler aus dem Iran und anderen muslimisch geprägten Ländern". Artan wurde laut einem Bericht von Reuters die Einreise verweigert, weil er Verbindungen zu Personen besitzen soll, die verdächtigt werden, Terrororganisationen anzugehören. Wie so häufig bei Anschuldigungen dieser Art ist es unmöglich, unabhängig zu verifizieren, ob dies der Fall ist und wie stichhaltig die Beweislage ist. Sollten solche Hinweise tatsächlich vorliegen, wäre es aber legitim, die betroffene Person nicht einreisen zu lassen.
Durchsucht man das Internet nach weiteren Fällen, so finden sich hingegen keine Beispiele von Sportlern, denen die Einreise verweigert worden wäre, so dass sie ihr Land bei der WM nicht vertreten könnten. Man bedenke, dass Artan Schiedsrichter und nicht Fußballspieler ist. Sollten der GfbV hier Namen vorliegen, so sollte sie diese veröffentlichen. Laut Berichten von AP News wurde außerdem dem Verbandschef der palästinensischen Fußballvereinigung, Jibril Rajoub, ein US-Visum verweigert, wobei die Umstände nicht bekannt sind. Die palästinensische Fußballmannschaft hat sich für das Turnier in den USA jedoch gar nicht qualifiziert. Auch gibt es Berichte, dass der irakische Fußballer Aymen Hussein für sieben Stunden festgehalten und verhört worden sein soll. Hussein wurde schließlich die Einreise gestattet, einem Fotografen, der für das irakische Team arbeitet, wurde sie hingegen nicht erlaubt, und auch im Fall des Iran wurde über Probleme bei der Visavergabe berichtet. All dies spricht nicht dafür, dass muslimische Sportler als Muslime gezielt diskriminiert und benachteiligt würden, bedenkt man die Vielzahl der am Turnier beteiligten Mannschaften aus islamischen Ländern wie Marokko, Katar, Ägypten, Tunesien, der Türkei und weiteren.
Betrachtet man die Zuschauer, so gibt es Einreiseverbote für Fans aus den Ländern Iran, Haïti, Senegal und der Elfenbeinküste. Zwar sind der Iran und Senegal ganz klar muslimisch geprägt und besitzt die Elfenbeinküste zumindest eine große muslimische Minderheit, trotzdem scheinen diese Beispiele nicht ausreichend, um zu konstatieren, dass Muslime bei dieser WM "insgesamt benachteiligt und diskriminiert würden, wie es in der Stellungnahme der GfbV heißt. Natürlich ist es möglich, dass es über die bekannten Fälle hinaus Benachteiligungen für Muslime bei der Visavergabe gibt. Dass Donald Trump in dieser Hinsicht nicht zimperlich ist, beweist Executive Order 13769 von 2017, die auch als "Muslim Ban" bekannt wurde. Belege liefert die GfbV jedoch nicht und die angeführten Beispiele sind nicht ausreichend, um davon auszugehen, dass dem so wäre.
Womit die Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker jedoch durchaus recht hat, ist, dass es ein Spannungsfeld in den USA und überhaupt im Westen gibt zwischen der weltweiten Zusammenarbeit mit Islamisten auf politischer Ebene und der Sorge, Privatpersonen mit möglichen Kontakten zu Islamisten ins eigene Land zu lassen.







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